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KMU in Österreich: Mitarbeiter, Räumlichkeiten und Haftung mit einer Polizze absichern

Sie möchten nicht für jedes Risiko einen unübersichtlichen Einzelvertrag, sondern eine klare KMU-Lösung für Personal, Standort und Haftung. Das ist grundsätzlich möglich – vorausgesetzt, die Polizze wird aus Ihrem tatsächlichen Geschäftsmodell aufgebaut und nicht als starres Standardpaket übernommen.

KMU-BündelpolizzeMitarbeiterschutzBetriebsräume & InventarBetriebshaftpflicht

Fachlich erstellt von SUDI Wirtschaftskanzlei GmbH · Stand: Juli 2026

Kurz erklärtFür ein typisches österreichisches KMU empfehlen wir eine modular aufgebaute Betriebs- oder Bündelpolizze mit vier Kernbereichen: passende Betriebs- oder Berufshaftpflicht, Sachschutz für Einrichtung und Waren, Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Schaden sowie – soweit gewünscht – ergänzender Mitarbeiterschutz. Die gesetzliche Sozial- und Unfallversicherung der Beschäftigten bleibt davon getrennt und wird durch eine private Gruppenlösung nicht ersetzt.

Unsere klare Empfehlung für ein österreichisches KMU

Für Ihr Ziel ist keine beliebige „All-in-one-Versicherung“ empfehlenswert, sondern eine modulare KMU-Bündelpolizze. Darin können mehrere betriebliche Versicherungsbereiche unter einer Vertragsnummer oder in einem abgestimmten Paket geführt werden. Die Lösung bleibt übersichtlich, während jeder Risikobereich fachlich getrennt kalkuliert und versichert wird.

Als Grundgerüst sollten vier Fragen beantwortet werden: Welche Schäden können Ihre Mitarbeiter oder Ihre betriebliche Tätigkeit bei Dritten verursachen? Welche Einrichtung, Waren, Maschinen, Computer und Mietereinbauten müssten nach einem Schaden ersetzt werden? Wie lange könnten Sie Miete, Gehälter, Leasing und andere Fixkosten ohne Umsatz bezahlen? Und welchen zusätzlichen Schutz möchten Sie Ihren Beschäftigten über die gesetzliche Absicherung hinaus bieten?

Aus diesen Antworten entsteht kein Produkt von der Stange, sondern ein belastbares Schutzkonzept. Für viele kleinere Büros, Dienstleistungsbetriebe, Werkstätten, Handelsunternehmen, Salons, Ordinationen oder Gastronomiebetriebe ist folgende Kombination ein sinnvoller Ausgangspunkt:

1Betriebs- oder BerufshaftpflichtPrüfung und Abwehr unbegründeter Ansprüche sowie Leistung bei gedeckten, berechtigten Schadenersatzforderungen.
2Sach- und InhaltsversicherungSchutz für Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte, Technik, Mietereinbauten und – bei Eigentum – gegebenenfalls das Betriebsgebäude.
3BetriebsunterbrechungAbsicherung des entgangenen Betriebsgewinns und fortlaufender Kosten nach einem gedeckten Sachschaden.
4Ergänzender MitarbeiterschutzJe nach Ziel beispielsweise Gruppenunfall, betriebliche Krankenbausteine, Assistance oder Schutz für Schlüsselpersonen.
Wichtig: „Eine Polizze“ bedeutet nicht, dass automatisch jedes denkbare Risiko versichert ist. Haftpflicht, Sachschaden, Betriebsunterbrechung und Personenversicherung haben jeweils eigene Bedingungen, Summen, Selbstbehalte, Ausschlüsse und Meldepflichten.

Was eine Bündelpolizze leisten kann – und was nicht

Eine Bündelpolizze kann die Verwaltung vereinfachen. Statt mehrere unkoordinierte Einzelverträge zu führen, werden betriebliche Sparten gemeinsam strukturiert. Das erleichtert die jährliche Kontrolle, schafft einheitliche Fälligkeiten und kann bei der Prämiengestaltung Vorteile bringen. Auch im Schadenfall ist die Zuordnung häufig klarer, wenn Sachschaden und daraus folgende Betriebsunterbrechung aufeinander abgestimmt wurden.

Der entscheidende Vorteil liegt jedoch nicht in der Anzahl der Polizzennummern, sondern in der Abstimmung der Deckungen. Nach einem Leitungswasserschaden reicht es beispielsweise nicht, dass beschädigte Möbel ersetzt werden. Muss das Unternehmen mehrere Wochen schließen, entstehen zusätzlich Umsatzausfälle, Lohnkosten, Miete und eventuell Kosten für ein Ersatzlokal. Diese Folgen müssen in der Betriebsunterbrechung oder einer Mehrkostenlösung vorgesehen sein.

Ebenso kann eine allgemeine Betriebshaftpflicht unzureichend sein, wenn das KMU beratend tätig ist und vor allem reine Vermögensschäden verursachen kann. In einem solchen Fall kann eine Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht erforderlich sein. Produziert oder verkauft das Unternehmen Waren, ist die Produkthaftung einschließlich passender Erweiterungen zu prüfen. Die richtige Bündelung beginnt daher immer mit der vollständigen Tätigkeitsbeschreibung.

Eine seriöse Empfehlung lautet deshalb nicht „Nehmen Sie Paket A“, sondern: Bündeln Sie nur jene Risiken, deren Deckungsumfang für Ihren Betrieb konkret geprüft wurde. Ein günstiges Paket mit falscher Betriebsart, zu niedrigen Summen oder fehlenden Klauseln bleibt auch dann mangelhaft, wenn es auf dem Deckblatt umfassend wirkt.

Mitarbeiter sinnvoll absichern: gesetzliche Basis und freiwillige Ergänzung

Beschäftigte in Österreich stehen grundsätzlich unter dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem. Dazu gehört auch die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Diese Absicherung wird nicht durch eine private KMU-Polizze ersetzt. Eine freiwillige betriebliche Personenversicherung kann vielmehr zusätzliche Leistungen vorsehen, die über den gesetzlichen Schutz hinausgehen.

Eine Gruppenunfallversicherung kann beispielsweise auch Unfälle in der Freizeit einbeziehen und je nach Vereinbarung Kapitalleistungen bei dauernder Invalidität, Unfallkosten, Bergungskosten oder Assistanceleistungen enthalten. Für das KMU kann eine solche Lösung ein Baustein der Mitarbeiterbindung sein. Sie muss aber hinsichtlich versicherter Personengruppen, Geltungsbereich, Leistungsstaffel, Ausschlüssen und Ein- beziehungsweise Austrittsmechanismus sauber eingerichtet werden.

Für leitende oder schwer ersetzbare Mitarbeiter kann zusätzlich geprüft werden, welche wirtschaftlichen Folgen ein längerer Ausfall für das Unternehmen hätte. Dabei geht es nicht nur um eine Zahlung an die betroffene Person, sondern um Rekrutierung, Überstunden anderer Mitarbeiter, externe Vertretung, Projektverzögerungen oder den Verlust von Kundenwissen. Je nach Situation können Key-Person-, Ablebens-, Kranken- oder andere Personenlösungen sinnvoll sein; diese sind jedoch regelmäßig eigenständiger zu beurteilen als der normale Sach- und Haftpflichtschutz.

Auch die Haftung gegenüber und durch Mitarbeiter verdient Aufmerksamkeit. Eine Betriebshaftpflicht sollte zur tatsächlichen Betriebsorganisation passen und Schäden berücksichtigen, die Arbeitskräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen. Gleichzeitig sind arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Arbeitnehmerschutz und Unfallprävention nicht „wegversicherbar“. Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, Unterweisungen, Wartung und Dokumentation bleiben unverzichtbar.

Praktischer Grundsatz: Der gesetzliche Schutz ist die Basis. Eine betriebliche Gruppenlösung ist eine freiwillige Ergänzung für definierte Mehrleistungen – kein Ersatz für Sozialversicherung, Arbeitnehmerschutz oder sichere Arbeitsorganisation.

Räumlichkeiten, Inventar und Waren richtig schützen

Bei den Betriebsräumen muss zunächst zwischen Eigentum und Miete unterschieden werden. Gehört das Gebäude dem Unternehmen, ist der Gebäudewert einschließlich technischer und baulicher Bestandteile zu prüfen. Bei gemieteten Räumen liegt die Gebäudeversicherung typischerweise beim Eigentümer. Das KMU muss aber seine eigene Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte, Maschinen, Elektronik und häufig auch selbst finanzierte Mietereinbauten absichern.

Typische versicherbare Gefahren sind Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Glasbruch. Naturgefahren wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck oder Rückstau sind nicht in jeder Standarddeckung automatisch oder in ausreichender Höhe enthalten. Standort und Gefahrenlage müssen deshalb ausdrücklich in die Risikoanalyse einfließen.

Besonders häufig werden Werte zu niedrig angesetzt. Die Buchwerte der Einrichtung sind nicht automatisch geeignete Versicherungssummen. Nach einem Totalschaden zählt, was eine funktionsfähige Wiederbeschaffung heute kostet. Dazu gehören nicht nur Schreibtische und Geräte, sondern auch Montage, Transport, Konfiguration, Wiederherstellung von Daten, Beschilderung, Spezialausstattung und gegebenenfalls behördliche Anforderungen.

Bei gemieteten Räumen sollten Schäden an gemieteten Sachen, Schlüsselverlust, Glasflächen, elektrische Anlagen, Kühlgut, Außenanlagen und vertraglich übernommene Wiederherstellungspflichten geprüft werden. Ein Mietvertrag kann Verpflichtungen enthalten, die in einer Standardpolizze nicht automatisch gedeckt sind. Deshalb sollte der Versicherungsschutz nicht ohne Blick auf den Mietvertrag abgeschlossen werden.

BereichWas geprüft werden sollteTypische Fehlerquelle
BetriebseinrichtungWiederbeschaffungswert, Montage, Konfiguration und SonderausstattungNur Buchwert oder ursprünglichen Kaufpreis ansetzen
Waren und VorräteHöchstbestand, saisonale Spitzen, fremdes Eigentum und KühlgutDurchschnittswert statt tatsächlicher Spitzenwerte
MietereinbautenBöden, Trennwände, Installationen, Küchen, Klima und SpezialumbautenFälschlich dem Gebäudeeigentümer zuordnen
Technik und DatenElektronik, Maschinen, Softwarewiederherstellung und MehrkostenNur Hardware, nicht Wiederanlauf und Daten berücksichtigen
NaturgefahrenStandort, Selbstbehalt, Sublimits und konkrete GefahrenAnnahme, dass jede Naturgefahr automatisch voll gedeckt ist

Haftungsrisiken richtig einschließen

Die Haftpflicht ist für viele KMU der existenziell wichtigste Baustein. Sie soll nicht nur gedeckte, berechtigte Schadenersatzansprüche erfüllen, sondern auch unbegründete Forderungen prüfen und abwehren. Die Qualität einer Haftpflichtpolizze zeigt sich daher nicht allein an der Versicherungssumme, sondern an der korrekten Tätigkeitsbeschreibung und an den eingeschlossenen Erweiterungen.

Ein Handelsbetrieb benötigt andere Klauseln als eine Unternehmensberatung, ein Installationsbetrieb, ein Restaurant oder ein Reinigungsunternehmen. Relevant können insbesondere Personen- und Sachschäden, daraus abgeleitete Vermögensschäden, Produkthaftung, Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Schäden an gemieteten Sachen, Schlüsselverlust, Be- und Entladung, Subunternehmer, Auslandsumsätze oder Umweltrisiken sein.

Bei beratenden, planenden, prüfenden oder verwaltenden Tätigkeiten können reine Vermögensschäden im Vordergrund stehen. Eine klassische Betriebshaftpflicht deckt diese nicht automatisch in jedem erforderlichen Umfang. Hier ist zu klären, ob eine Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht benötigt wird und ob gesetzliche oder berufsrechtliche Mindestanforderungen bestehen.

Auch vertragliche Haftungsverschärfungen müssen überprüft werden. Kundenverträge enthalten mitunter Pönalen, Freistellungen, Garantien oder Haftungsübernahmen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen. Eine Versicherung übernimmt solche Zusagen nicht automatisch. Bevor ein KMU weitreichende Haftung akzeptiert, sollte daher geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Verpflichtung versicherbar ist.

  • Ist die tatsächliche Tätigkeit vollständig und verständlich beschrieben?
  • Sind alle Standorte, Arbeitsgebiete und relevanten Auslandsumsätze erfasst?
  • Sind Mitarbeiter, freie Kräfte und Subunternehmer richtig berücksichtigt?
  • Passen Versicherungssumme und Jahreshöchstleistung zum möglichen Großschaden?
  • Sind relevante Mietsach-, Tätigkeits-, Produkt- und Vermögensschäden eingeschlossen?
  • Bestehen Sublimits, hohe Selbstbehalte oder Ausschlüsse bei zentralen Risiken?

Betriebsunterbrechung: Der oft unterschätzte vierte Baustein

Ein Brandschaden, ein schwerer Leitungswasserschaden oder ein Einbruch kann die Einrichtung beschädigen. Für das KMU entsteht der größere wirtschaftliche Schaden häufig jedoch durch die Zeit danach. Der Betrieb steht still, während Miete, Gehälter, Leasingraten, Zinsen, Softwarekosten und andere Verpflichtungen weiterlaufen. Zusätzlich können Kunden abspringen oder Ersatzräume notwendig werden.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung nach einem versicherten Sachschaden soll den entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten im vereinbarten Umfang ersetzen. Damit sie funktioniert, müssen Versicherungssumme und Haftungszeit zur Realität passen. Eine zu kurze Haftungszeit kann problematisch sein, wenn Wiederaufbau, behördliche Verfahren, Lieferzeiten oder technische Neuinstallation mehrere Monate dauern.

Die Sachdeckung und die Betriebsunterbrechung müssen denselben Gefahren folgen. Ist beispielsweise eine Naturgefahr in der Sachversicherung ausgeschlossen oder nur gering limitiert, kann auch der daraus resultierende Ertragsausfall unzureichend gedeckt sein. Ebenso sollten Mehrkosten für Ersatzräume, externe Produktion, zusätzliche Logistik oder beschleunigte Wiederherstellung geprüft werden.

Bei stark inhaberabhängigen Kleinbetrieben ist zusätzlich zu unterscheiden, ob der Betrieb wegen eines Sachschadens oder wegen Krankheit beziehungsweise Unfall einer Schlüsselperson ausfällt. Das sind unterschiedliche Auslöser und häufig unterschiedliche Versicherungsbausteine. Eine Sach-Betriebsunterbrechung ersetzt nicht automatisch den Ausfall des Inhabers.

Praxisbeispiel: So könnte der Schutz eines typischen KMU aufgebaut sein

Ein Dienstleistungs- und Handelsunternehmen beschäftigt acht Mitarbeiter und arbeitet aus gemieteten Räumen. Vor Ort befinden sich Büroausstattung, Computer, ein kleines Warenlager und kundenspezifische Unterlagen. Mitarbeiter besuchen regelmäßig Kunden. Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten und ist auf seine IT angewiesen.

Für diesen Betrieb könnte die Kernpolizze Betriebshaftpflicht, Mietsachschäden, Schlüsselverlust, Produkthaftung für die vertriebenen Waren, Inhaltsversicherung für Einrichtung und Waren sowie Betriebsunterbrechung nach versicherten Sachschäden enthalten. Eine Gruppenunfallversicherung könnte als freiwillige Zusatzleistung für Mitarbeiter eingerichtet werden.

Damit wäre der Schutz aber noch nicht zwingend vollständig. Wegen der Daten- und Systemabhängigkeit wäre eine Cyberanalyse sinnvoll. Bei beratenden Leistungen müsste geprüft werden, ob reine Vermögensschäden ausreichend gedeckt sind. Verwendet das Unternehmen Fahrzeuge, benötigt es dafür die vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht und je nach Wert eine Kaskolösung. Bestehen hohe arbeitsrechtliche oder vertragliche Streitrisiken, kann ein Betriebsrechtsschutz ergänzend sinnvoll sein.

Das Beispiel zeigt: Eine Bündelpolizze ist die tragende Basis, aber keine Ausrede, besondere Risiken zu ignorieren. Das Ziel ist nicht möglichst viel Versicherung, sondern die richtige Kombination aus existenzieller Absicherung, sinnvollen Selbstbehalten und wirtschaftlich tragbaren Prämien.

Diese Angaben müssen vor dem Angebot stimmen

Die Qualität einer Polizze hängt unmittelbar von den Angaben ab, auf deren Grundlage sie erstellt wurde. Ungenaue Umsätze, unvollständige Tätigkeitsbeschreibungen oder veraltete Sachwerte können später zu Deckungsproblemen führen. Ein professioneller Versicherungscheck sollte deshalb nicht mit dem bestehenden Polizzentext beginnen, sondern mit dem Unternehmen selbst.

  1. Tätigkeiten: Welche Leistungen, Produkte, Arbeiten beim Kunden und Nebenleistungen werden tatsächlich erbracht?
  2. Personal: Wie viele Mitarbeiter, Lehrlinge, Teilzeitkräfte, freie Kräfte oder Subunternehmer sind eingesetzt?
  3. Standorte: Welche Betriebsstätten, Lager, Außenflächen oder temporären Arbeitsorte bestehen?
  4. Sachwerte: Was kostet die heutige Wiederbeschaffung von Einrichtung, Waren, Maschinen und Technik?
  5. Ertragsrisiko: Welche Fixkosten und welcher Deckungsbeitrag müssen während eines Stillstands ersetzt werden?
  6. Verträge: Welche Haftung, Pönalen, Geheimhaltung, Servicelevel oder Wiederherstellungspflichten wurden übernommen?
  7. IT und Daten: Wie abhängig ist der Betrieb von Systemen, Cloud-Diensten, Zahlungsverkehr und personenbezogenen Daten?
  8. Schadenhistorie: Welche Schäden und Beinahe-Schäden gab es, und welche Präventionsmaßnahmen wurden umgesetzt?

Auf dieser Grundlage lassen sich Versicherungssummen, Selbstbehalte und Erweiterungen nachvollziehbar bestimmen. Bagatellrisiken können bewusst selbst getragen werden. Existenzbedrohende Risiken sollten dagegen nicht aus kurzfristigen Prämiengründen zu knapp versichert werden.

Wann eine einzige Polizze nicht ausreicht

Eine KMU-Bündelpolizze deckt häufig die wichtigsten Standort-, Sach- und Haftungsrisiken ab. Bestimmte Sparten bleiben jedoch aus fachlichen oder rechtlichen Gründen eigenständig. Dazu gehören regelmäßig Kfz-Versicherungen, D&O für Organe, spezielle Berufshaftpflicht, Cyber, Transport, Kreditversicherung, Bau- oder Montageversicherung sowie manche Personenversicherungen.

Auch mehrere Gesellschaften, unterschiedliche Gewerbeberechtigungen, stark voneinander abweichende Standorte oder Auslandstätigkeiten können eine differenziertere Struktur verlangen. Entscheidend ist nicht, alles künstlich in einen Vertrag zu pressen. Entscheidend ist, dass keine Lücke zwischen den Verträgen entsteht und Verantwortlichkeiten im Schadenfall klar sind.

Ebenso sollte eine Bündelpolizze nicht allein aufgrund eines Bündelrabatts gewählt werden. Ein Rabatt verliert seinen Wert, wenn zentrale Risiken fehlen, Summen zu niedrig sind oder der Selbstbehalt im Schadenfall die Liquidität belastet. Prämie, Leistung, Bedingungen, Schadenservice und Anpassungsfähigkeit müssen gemeinsam beurteilt werden.

SUDI entwickelt den Versicherungsschutz aus Ihrem Betrieb

Als Versicherungsmakler betrachtet SUDI nicht zuerst Produkte, sondern Ihren Betrieb: Tätigkeit, Personal, Standorte, Miet- oder Eigentumssituation, Sachwerte, Verträge, Ertragsabhängigkeiten und mögliche Haftungsszenarien. Daraus entsteht eine priorisierte Risikomatrix mit klarer Trennung zwischen existenziellen Risiken, wirtschaftlich sinnvollen Ergänzungen und Schäden, die das Unternehmen bewusst selbst tragen kann.

Bestehende Polizzen werden auf Tätigkeitsbeschreibung, Versicherungssummen, Selbstbehalte, Ausschlüsse, Sublimits, Unterversicherung und Überschneidungen geprüft. Bei einer Neuordnung achten wir darauf, dass Sachschutz und Betriebsunterbrechung zusammenpassen, Haftpflichtklauseln die tatsächliche Arbeit abbilden und freiwilliger Mitarbeiterschutz verständlich vom gesetzlichen Schutz getrennt bleibt.

Der kaufmännische Blick ist dabei entscheidend. Ein Versicherungskonzept muss zur Liquidität, zur Unternehmensgröße und zum realistischen Großschaden passen. Es soll im Schadenfall funktionieren, ohne das KMU mit unnötigen Bausteinen zu belasten.

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Häufige Fragen

Kann ein KMU Mitarbeiter, Räumlichkeiten und Haftung tatsächlich mit einer Polizze absichern?

Viele Versicherer können mehrere betriebliche Sparten in einer Bündel- oder Paketpolizze zusammenfassen. Haftpflicht, Sachschäden und Betriebsunterbrechung bleiben trotzdem eigenständige Deckungsbausteine mit eigenen Versicherungssummen, Selbstbehalten, Ausschlüssen und Obliegenheiten. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der Beschäftigten wird dadurch nicht ersetzt.

Welche vier Bausteine sollte eine KMU-Bündelpolizze mindestens prüfen?

Für viele standortgebundene KMU sind Betriebshaftpflicht, Sach- oder Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung und ein ergänzender Mitarbeiterschutz die zentralen Prüffelder. Je nach Tätigkeit kommen Berufshaftpflicht, Produkthaftpflicht, Cyber, Rechtsschutz, D&O, Transport oder Vertrauensschaden hinzu.

Sind Mitarbeiter durch die gesetzliche Unfallversicherung bereits vollständig abgesichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Beschäftigte bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie ist aber nicht mit einer privaten Rund-um-die-Uhr-Unfallversicherung gleichzusetzen. Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung kann den gesetzlichen Schutz ergänzen, insbesondere für Freizeitunfälle oder vereinbarte Kapital- und Assistanceleistungen.

Was ist bei gemieteten Betriebsräumen besonders wichtig?

Mieter sollten nicht nur bewegliches Inventar und Waren prüfen, sondern auch eigene Investitionen, Mietereinbauten, Glasflächen, Schlüsselverlust, Schäden an gemieteten Sachen sowie allfällige vertragliche Wiederherstellungspflichten. Das Gebäude selbst ist typischerweise Sache des Eigentümers, wobei der konkrete Mietvertrag entscheidend bleibt.

Warum reicht eine reine Sachversicherung für Betriebsräume nicht aus?

Eine Sachversicherung ersetzt versicherte Schäden an Einrichtung, Waren oder Gebäudebestandteilen. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch den entgangenen Deckungsbeitrag und die weiterlaufenden Fixkosten während eines Betriebsstillstands. Dafür ist eine passend bemessene Betriebsunterbrechungsdeckung erforderlich.

Welche Haftpflichtklauseln werden bei KMU häufig übersehen?

Häufig kritisch sind Schäden an gemieteten Sachen, Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Schlüsselverlust, Produkthaftung, reine Vermögensschäden, Subunternehmer, Auslandsrisiken, Be- und Entladung sowie Umwelt- oder Nachhaftungsrisiken. Welche Klauseln notwendig sind, hängt unmittelbar von der tatsächlichen Tätigkeit ab.

Wie oft sollte die Bündelpolizze überprüft werden?

Mindestens regelmäßig und zusätzlich bei neuen Tätigkeiten, mehr Personal, Standortwechsel, Umbauten, größeren Investitionen, gestiegenen Warenwerten, neuen Exportmärkten oder veränderten Kundenverträgen. Nur so bleiben Versicherungssummen und Tätigkeitsbeschreibung aktuell.

Eine Polizze – aber passend zu Ihrem echten KMU-Risiko

SUDI prüft Mitarbeiterstruktur, Betriebsräume, Sachwerte, Haftung und mögliche Stillstandskosten. Sie erhalten eine verständliche Empfehlung, welche Bereiche gebündelt werden können und wo eine zusätzliche Spezialdeckung notwendig ist.

Dieser Beitrag dient als fachliche Orientierung. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information. Welche Deckung im Einzelfall geeignet ist, hängt von Tätigkeit, Vertragsbedingungen und individueller Risikoanalyse ab.

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