150,00 € netto pro Stunde · 37,50 € netto je angefangene Viertelstunde
Das Setzen einer Vollmacht ist ein organisatorischer Schritt für die vereinbarte Betreuung. Hier stimmen Sie ab, welche Behörde, welches Unternehmen und welcher Aufgabenbereich konkret betroffen sind.
Vorhandene Vollmachten und bisherige Zuständigkeiten bilden mögliche Ausgangspunkte. Gemeinsam wird geklärt, welche Angaben benötigt werden und wer diese in Ihrem Unternehmen bestätigen oder bei Rückfragen ergänzen kann.
€ 45,00 inkl. USt.
Leistungsumfang und Verrechnungseinheit entnehmen Sie der Produktbeschreibung.
Prüfen Sie den beschriebenen Umfang und wählen Sie das Angebot passend zu Ihrem Vorhaben. Die ausführliche Produktbeschreibung finden Sie direkt im nächsten Abschnitt.
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Das Setzen der Vollmacht bei den Behörden ist ein organisatorischer Arbeitsschritt im Zusammenhang mit der vereinbarten Betreuung. Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen, die diesen Schritt ausdrücklich abstimmen möchten, beispielsweise zu Beginn einer Zusammenarbeit.
Im Vordergrund steht die konkrete Zuordnung: Für welches Unternehmen, welche Behörde und welchen vereinbarten Aufgabenbereich soll die Vollmacht bearbeitet werden? Diese Angaben helfen, den Auftrag eindeutig zu beschreiben und mit den weiteren Arbeiten zu verbinden.
Teilen Sie mit, welche Betreuung bereits besteht und ob Unterlagen zu einer vorhandenen Vollmacht vorliegen. Bei einem Wechsel der Ansprechpartner ist der bisherige Stand besonders nützlich.
Nennen Sie außerdem die Person, die in Ihrem Unternehmen die erforderlichen Angaben bestätigen und organisatorische Rückfragen beantworten kann. So lässt sich klären, welche Informationen bereits vorhanden sind und welche Schritte vor der weiteren Bearbeitung noch mit Ihnen abgestimmt werden müssen.
Für die Vorbereitung eignen sich die relevanten Unternehmensangaben sowie eine Beschreibung der gewünschten Zuständigkeit. Geben Sie an, ob der Auftrag an eine bereits vereinbarte Buchhaltungsleistung anschließt oder ob zunächst der Einstieg in die Zusammenarbeit organisiert werden soll.
Der konkrete Umfang wird vor der Bearbeitung festgelegt. Damit bleibt für alle Beteiligten nachvollziehbar, welcher organisatorische Auftrag vorliegt und welche nachfolgenden Leistungen unabhängig davon noch vereinbart werden.
Soll zugleich eine bestehende Buchhaltung aus BMD übernommen werden, kann die Übernahme einer vollständigen BMD-Exportdatei den fachlichen Einstieg ergänzen. Für einen anschließend gesondert zu bearbeitenden Meldeanlass steht etwa die Umsatzsteuervoranmeldung zur Verfügung.
Solche Verknüpfungen zeigen mögliche Zusammenhänge der Arbeitsorganisation. Eine eingerichtete Vollmacht allein legt jedoch nicht fest, welche Buchhaltungsdaten übernommen oder welche Meldungen im Anschluss bearbeitet werden sollen; dafür ist der jeweilige Auftrag maßgeblich.
Beschreiben Sie in Ihrer Anfrage den Anlass, den gewünschten Beginn und den aktuellen Stand der Zusammenarbeit. Falls mehrere Personen beteiligt sind, nennen Sie deren Aufgaben, damit Informationen den richtigen Ansprechpartner erreichen.
Im nächsten Schritt werden Umfang und Voraussetzungen des Setzens der Vollmacht mit Ihnen besprochen. So lässt sich dieser organisatorische Baustein gezielt vorbereiten und mit der geplanten Betreuung verbinden, ohne offene Zuständigkeiten erst während der laufenden Bearbeitung klären zu müssen.
Setzen der Vollmacht bei den Behörden. Preis gemäß der SUDI-Preisliste: 150,00 € netto pro Stunde.
Eine Warenkorbeinheit entspricht einer angefangenen Viertelstunde. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer wird im 15-Minuten-Takt nach Aufwand verrechnet.
Für Buchhaltung gilt eine Mindestverrechnung von 250,00 € netto pro Monat.
Der konkrete Leistungsumfang, Beginn und weitere Arbeiten werden vor der Bearbeitung abgestimmt. Alle Preise zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer.
Leistungsumfang und Verrechnungseinheit entnehmen Sie der Produktbeschreibung.
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