Buchhaltung: WiEReG-Meldung ohne Compliance

400,00 € netto je Anlassfall

Die WiEReG-Meldung ohne Compliance richtet sich auf einen klar bezeichneten Meldeanlass. Sie wählen damit einen abgegrenzten Auftrag auf Grundlage Ihrer vorhandenen Unternehmensangaben und dokumentierten Beteiligungsverhältnisse.

Beschreiben Sie Struktur, Anlass und verfügbaren Informationsstand Ihres Unternehmens. So lässt sich gemeinsam klären, welche Angaben für die Meldung benötigt werden und ob ergänzende Arbeiten gesondert abzustimmen sind.

Preis & Bestellung

€ 480,00 inkl. USt.

Leistungsumfang und Verrechnungseinheit entnehmen Sie der Produktbeschreibung.

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WiEReG-Meldung für einen konkret benannten Anlass bearbeiten

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Variante ohne Compliance mit klar abgegrenztem Leistungsumfang wählen

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Vorhandene Unternehmensangaben und Beteiligungsunterlagen vorab gemeinsam abstimmen

Das Angebot im Detail

Prüfen Sie den beschriebenen Umfang und wählen Sie das Angebot passend zu Ihrem Vorhaben. Die ausführliche Produktbeschreibung finden Sie direkt im nächsten Abschnitt.

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Produktbeschreibung & Leistungsumfang

WiEReG-Meldung mit klar abgegrenztem Umfang

Das Angebot WiEReG-Meldung ohne Compliance richtet sich an Unternehmen, die einen konkret bezeichneten Meldeanlass bearbeiten lassen möchten. Die Bezeichnung grenzt den Auftrag ausdrücklich gegenüber der gesonderten Variante mit Compliance ab.

Für Sie ist deshalb vor allem wichtig, den vorhandenen Informationsstand verständlich darzustellen: Welche Unternehmensstruktur liegt vor, welche Angaben sind bereits dokumentiert und auf welchen Anlass bezieht sich Ihre Anfrage? Diese Beschreibung bildet den Ausgangspunkt für die gemeinsame Abstimmung.

Halten Sie die vorhandenen Unternehmensangaben und Unterlagen zu Beteiligungen sowie bereits erfolgten Meldungen bereit. Wenn sich seit dem letzten bearbeiteten Stand etwas geändert hat, kennzeichnen Sie die Änderung möglichst konkret.

Eine kurze Darstellung der beteiligten Unternehmen und Personen kann die Orientierung erleichtern. Welche Nachweise im konkreten Auftrag benötigt werden, wird gesondert geklärt; eine allgemeine Produktbeschreibung kann die Betrachtung Ihrer tatsächlichen Struktur nicht vorwegnehmen.

Angaben zur Unternehmensstruktur bereitstellen

Achten Sie bei der Vorbereitung darauf, ältere und aktuelle Informationen unterscheidbar zu halten. Gerade bei mehreren Beteiligten ist es hilfreich, eine Ansprechperson für Rückfragen zu benennen.

Diese sollte erläutern können, woher die bereitgestellten Angaben stammen und welche Punkte noch offen sind. Damit wird sichtbar, ob bereits ein zusammenhängender Datenbestand vorliegt oder zunächst weitere Informationen innerhalb Ihres Unternehmens zusammengeführt werden müssen, bevor die vereinbarte Bearbeitung beginnen kann.

Wenn Ihr Anliegen einen weitergehenden Compliance-Bezug hat, finden Sie unter WiEReG-Meldung mit Compliance das gesonderte Angebot zur Abstimmung. Sollte außerdem die organisatorische Einrichtung einer Vollmacht erforderlich sein, kann Setzen der Vollmacht bei den Behörden relevant werden.

Beide Verweise helfen, unterschiedliche Aufgaben zu benennen. Der tatsächliche Umfang richtet sich nach der Vereinbarung; aus einer ausgewählten Meldung ergibt sich keine pauschale Übernahme sämtlicher damit zusammenhängender Tätigkeiten.

Die passende Variante auswählen

Beschreiben Sie für den nächsten Schritt den Anlass, den aktuellen Stand Ihrer Unterlagen und die beteiligten Ansprechpartner. Nennen Sie auch, ob eine frühere Meldung als Ausgangspunkt dienen soll.

Anschließend lassen sich Zuständigkeit, Informationsbedarf und Beginn der Bearbeitung konkret besprechen. So können Sie die Variante ohne Compliance bewusst einem abgegrenzten Auftrag zuordnen und zugleich klären, ob ergänzende Arbeiten für die vorhandene Unternehmensstruktur gesondert zu vereinbaren sind.

WiEReG-Meldung ohne Compliance. Preis gemäß der SUDI-Preisliste: 400,00 € netto je Anlassfall.

Eine Warenkorbeinheit entspricht der angegebenen Verrechnungseinheit. Die benötigte Anzahl richtet sich nach dem tatsächlichen Umfang.

Für Buchhaltung gilt eine Mindestverrechnung von 250,00 € netto pro Monat.

Der konkrete Leistungsumfang, Beginn und weitere Arbeiten werden vor der Bearbeitung abgestimmt. Alle Preise zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer.

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Leistungsumfang und Verrechnungseinheit entnehmen Sie der Produktbeschreibung.

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