150,00 € netto pro Stunde · 37,50 € netto je angefangene Viertelstunde
Für die Bilanzierung beziehungsweise Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG ist ein klarer Datenstand entscheidend. Dieses Angebot bezieht sich auf Ihren konkret vereinbarten Abschlussauftrag.
Sie stimmen Zeitraum, Buchhaltungsstand und gewünschte Aufgaben ab. Vorhandene Aufstellungen, Belege und Erläuterungen helfen dabei, noch benötigte Beiträge aus Ihrem Unternehmen gezielt zu benennen und vorzubereiten.
€ 45,00 inkl. USt.
Leistungsumfang und Verrechnungseinheit entnehmen Sie der Produktbeschreibung.
Prüfen Sie den beschriebenen Umfang und wählen Sie das Angebot passend zu Ihrem Vorhaben. Die ausführliche Produktbeschreibung finden Sie direkt im nächsten Abschnitt.
€ 45,00 inkl. USt.
Die Bilanzierung beziehungsweise Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG wird auf den konkret vereinbarten Abschluss und die dafür bereitgestellten Unterlagen bezogen. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, die diese Arbeiten mit einem klar bezeichneten Zeitraum und Datenbestand abstimmen möchten.
Der Einstieg besteht darin, den bisherigen Stand Ihrer Buchhaltung und die gewünschten Aufgaben zu beschreiben. Welche Voraussetzungen und weiteren Tätigkeiten im konkreten Fall zu berücksichtigen sind, wird gesondert geklärt.
Hilfreich sind Angaben dazu, welche Buchungsperioden bereits bearbeitet wurden und welche Informationen zum Abschluss noch aus Ihrem Unternehmen kommen. Benennen Sie vorhandene Aufstellungen, Belege und Erläuterungen, ohne unterschiedliche Datenstände miteinander zu vermischen.
Wenn es bereits einen Vorjahresabschluss gibt, erwähnen Sie dessen Verfügbarkeit. Dadurch kann die Abstimmung an den vorhandenen Unterlagen ansetzen und die offenen Arbeitspunkte mit den zuständigen Personen in Ihrem Unternehmen verbinden.
Bei der Vorbereitung sollten besondere Veränderungen des Geschäftsjahrs erkennbar werden. Beschreiben Sie etwa, welche betrieblichen Vorgänge in den Unterlagen zusätzlich erklärt werden müssen, statt deren Behandlung selbst vorwegzunehmen.
Benennen Sie eine Person, die Informationen aus Buchhaltung, Geschäftsführung und weiteren betrieblichen Bereichen zusammenführen kann. So bleiben Rückfragen einem Sachverhalt zugeordnet, und nachgereichte Angaben lassen sich besser in den vereinbarten Bearbeitungsstand einordnen. Der Aufwand richtet sich nach den konkret anstehenden Arbeiten.
Für ergänzende Abschlussbestandteile finden Sie eigene Angebote zum Anhang und zum Lagebericht. Diese Verweise helfen Ihnen, zusammenhängende Aufgaben bereits bei der Anfrage anzusprechen.
Ob diese Bestandteile zu Ihrem Bedarf gehören und welchen Umfang ihre Bearbeitung haben soll, wird individuell abgestimmt. Aus dem Auftrag zur Bilanzierung ergibt sich keine pauschale Festlegung sämtlicher Berichtsarbeiten; maßgeblich ist die jeweils vereinbarte Leistung mit ihren benötigten Grundlagen.
Nennen Sie für den nächsten Schritt das betreffende Geschäftsjahr, den Stand der Buchhaltung und die bereits verfügbaren ergänzenden Unterlagen. Ergänzen Sie den gewünschten Beginn sowie die Ansprechpartner für fachliche und organisatorische Rückfragen.
Darauf aufbauend können die Datenübergabe und die weiteren Arbeitsschritte besprochen werden. Diese Vorbereitung unterstützt einen geordneten Abschlussprozess, in dem Ihr Unternehmen erkennen kann, welche Informationen noch zu liefern sind und welche Arbeiten gesondert abgestimmt werden.
Bilanzierung / Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG. Preis gemäß der SUDI-Preisliste: 150,00 € netto pro Stunde.
Eine Warenkorbeinheit entspricht einer angefangenen Viertelstunde. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer wird im 15-Minuten-Takt nach Aufwand verrechnet.
Der konkrete Leistungsumfang, Beginn und weitere Arbeiten werden vor der Bearbeitung abgestimmt. Alle Preise zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer.
Leistungsumfang und Verrechnungseinheit entnehmen Sie der Produktbeschreibung.
€ 45,00 inkl. USt.
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