150,00 € netto pro Stunde · 37,50 € netto je angefangene Viertelstunde
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG knüpft an Ihre betrieblichen Unterlagen an. Für die vereinbarte Bearbeitung werden Zeitraum, Aufzeichnungen und vorhandener Bearbeitungsstand gemeinsam abgegrenzt.
Sie bringen geordnete Angaben zu Einnahmen, Ausgaben und Belegen ein. So lassen sich offene Geschäftsvorfälle und fehlende Unterlagen gezielt besprechen, bevor die konkreten Arbeitsschritte vereinbart werden.
€ 45,00 inkl. USt.
Leistungsumfang und Verrechnungseinheit entnehmen Sie der Produktbeschreibung.
Prüfen Sie den beschriebenen Umfang und wählen Sie das Angebot passend zu Ihrem Vorhaben. Die ausführliche Produktbeschreibung finden Sie direkt im nächsten Abschnitt.
€ 45,00 inkl. USt.
Dieses Angebot bezieht sich auf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Es eignet sich für die Abstimmung einer entsprechenden Gewinnermittlung auf Grundlage Ihrer betrieblichen Unterlagen.
Wichtig ist zunächst, den betroffenen Zeitraum und den vorhandenen Bearbeitungsstand eindeutig zu benennen. Die Auswahl des Produkts trifft keine Entscheidung darüber, welche Gewinnermittlungsart für Ihren Betrieb anzuwenden ist; der konkrete Auftrag und seine Voraussetzungen werden vor der Bearbeitung besprochen.
Für die Vorbereitung beschreiben Sie, wie Einnahmen, Ausgaben und dazugehörige Belege bisher erfasst wurden. Liegen bereits geordnete Aufstellungen oder Buchhaltungsdaten vor, geben Sie deren Stand an. Ergänzen Sie, welche Unterlagen noch fehlen und welche Vorgänge einer Erläuterung bedürfen.
Besonders hilfreich ist der erkennbare Zusammenhang zwischen Ihren Aufzeichnungen und den zugehörigen Belegen. So können Rückfragen an konkreten Sachverhalten ansetzen und müssen nicht zunächst deren Zuordnung klären.
Nennen Sie auch Veränderungen im Betrieb, die in den Unterlagen sichtbar werden, und die Person, die sachliche Rückfragen beantworten kann. Die Zusammenarbeit wird einfacher, wenn nachgereichte Informationen eindeutig dem betreffenden Zeitraum zugeordnet sind.
Vorhandene Unterlagen aus früheren Jahren können als Bezugspunkt für die Abstimmung genannt werden. Welche davon tatsächlich benötigt werden und welche zusätzlichen Arbeiten anfallen, hängt vom vereinbarten Umfang und vom Zustand des bereitgestellten Bestands ab.
Wenn stattdessen eine Anfrage zur Basis- oder Branchenpauschalierung im Raum steht, können Sie diese gesondert formulieren, damit der gewünschte Auftrag eindeutig ist.
Für nachfolgende Erklärungsarbeiten besteht außerdem das Angebot Erstellung von Steuererklärungen, bei dem die steuerberatende Leistung in Kooperation mit entsprechend befugten externen Berufsträgern erbracht wird. Die Verknüpfungen dienen der Orientierung; weiterführende Leistungen, Zuständigkeiten und Aufträge werden jeweils gesondert vereinbart.
Beginnen Sie mit dem Zeitraum, einer kurzen Beschreibung Ihrer Tätigkeit und einer Übersicht der verfügbaren Aufzeichnungen. Teilen Sie mit, ob die laufende Buchhaltung bereits bei SUDI liegt oder Daten neu übergeben werden sollen.
Anschließend können Übergabe, Beginn und die erforderliche Abstimmung konkretisiert werden. Damit erhält die Bearbeitung eine klar benannte Grundlage, und Sie können intern organisieren, wer fehlende Belege liefert, offene Geschäftsvorfälle erläutert und weitere Rückfragen zusammenführt.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Preis gemäß der SUDI-Preisliste: 150,00 € netto pro Stunde.
Eine Warenkorbeinheit entspricht einer angefangenen Viertelstunde. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer wird im 15-Minuten-Takt nach Aufwand verrechnet.
Der konkrete Leistungsumfang, Beginn und weitere Arbeiten werden vor der Bearbeitung abgestimmt. Alle Preise zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer.
Leistungsumfang und Verrechnungseinheit entnehmen Sie der Produktbeschreibung.
€ 45,00 inkl. USt.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen