Abschluss & Kooperation: Erstellung von Steuererklärungen – 15 Minuten

300,00 € netto pro Stunde · 75,00 € netto je angefangene Viertelstunde

Die Erstellung von Steuererklärungen erfolgt in Kooperation mit entsprechend befugten externen Berufsträgern. Für Ihren konkreten Erklärungsanlass werden Zuständigkeit, vorhandene Vorarbeiten und gewünschter Bearbeitungsumfang gesondert miteinander abgestimmt.

Sie geben an, welche Erklärung und welcher Zeitraum betroffen sind. Eine geordnete Übersicht der vorhandenen Unterlagen erleichtert die Abstimmung und zeigt, welche Angaben noch ergänzt werden müssen.

Preis & Bestellung

€ 90,00 inkl. USt.

Leistungsumfang und Verrechnungseinheit entnehmen Sie der Produktbeschreibung.

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Erklärung und betroffenen Zeitraum für den Auftrag benennen

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Erstellung in Kooperation mit entsprechend befugten externen Berufsträgern

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Vorhandene Vorarbeiten und benötigte Ergänzungen gemeinsam abgrenzen

Das Angebot im Detail

Prüfen Sie den beschriebenen Umfang und wählen Sie das Angebot passend zu Ihrem Vorhaben. Die ausführliche Produktbeschreibung finden Sie direkt im nächsten Abschnitt.

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Produktbeschreibung & Leistungsumfang

Steuererklärungen mit geordneten Grundlagen vorbereiten

Die Erstellung von Steuererklärungen wird in Kooperation mit entsprechend befugten externen Berufsträgern erbracht. Zuständigkeit und Auftrag werden gesondert vereinbart. Dieses Angebot richtet sich an Personen und Unternehmen, die einen konkreten Erklärungsanlass mit den dazugehörigen Unterlagen abstimmen möchten.

Zu Beginn ist wichtig, welche Erklärung und welcher Zeitraum betroffen sind, welche Vorarbeiten bereits bestehen und welche Informationen noch zusammengetragen werden müssen. Daraus wird der tatsächlich gewünschte Bearbeitungsumfang konkretisiert.

Geben Sie an, ob bereits eine laufende Betreuung besteht oder ob Unterlagen aus einer anderen Zusammenarbeit übernommen werden sollen. Vorhandene frühere Erklärungen, dazugehörige Schreiben und aktuelle Aufstellungen können bei der Beschreibung des Ausgangspunkts helfen.

Entscheidend ist, den Stand der Informationen deutlich zu machen: Was liegt bereits vollständig vor, was wurde nachträglich ergänzt und welche Sachverhalte sind noch zu erläutern? Diese Übersicht erleichtert die gemeinsame Vorbereitung des Auftrags.

Erklärungsanlass und vorhandenen Datenstand beschreiben

Ordnen Sie Unterlagen möglichst nach dem betroffenen Zeitraum und dem zugehörigen Sachverhalt. Wenn mehrere Personen Informationen beitragen, benennen Sie eine koordinierende Ansprechperson. Weisen Sie ausdrücklich auf Veränderungen gegenüber früheren Angaben hin, statt eine unveränderte Ausgangslage vorauszusetzen.

Welche Dokumente und Erläuterungen im konkreten Fall erforderlich sind, wird mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Der vereinbarte Auftrag bleibt dabei die Grundlage für die Bearbeitung und für die Abgrenzung zusätzlicher Arbeiten.

Soll zunächst eine individuelle steuerliche Frage geklärt werden, finden Sie dafür die Steuerberatung in Kooperation als eigenes Angebot. Bei einem betrieblichen Zusammenhang kann außerdem die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG als gesonderte Vorarbeit zur Sprache kommen.

Ob diese oder andere Grundlagen zu Ihrer Anfrage gehören, wird konkret besprochen. Die Produktverknüpfungen legen weder die Art Ihrer Gewinnermittlung noch den Umfang des Erklärungsauftrags fest.

Die Bearbeitung in Kooperation abstimmen

Beginnen Sie Ihre Anfrage mit dem Erklärungsanlass, dem betreffenden Zeitraum und einer kurzen Übersicht der verfügbaren Unterlagen. Nennen Sie bekannte offene Punkte sowie den gewünschten Beginn der Zusammenarbeit.

Im nächsten Schritt werden Zuständigkeit, Informationsbedarf und weitere Bearbeitung abgestimmt. So können Sie die Vorbereitung in Ihrem Unternehmen oder Ihrer persönlichen Ablage gezielt organisieren und zugleich nachvollziehen, welche Grundlagen für den externen Berufsträger noch ergänzt werden sollen.

Erstellung von Steuererklärungen. Preis gemäß der SUDI-Preisliste: 300,00 € netto pro Stunde.

Eine Warenkorbeinheit entspricht einer angefangenen Viertelstunde. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer wird im 15-Minuten-Takt nach Aufwand verrechnet.

Die steuerberatende Leistung wird in Kooperation mit entsprechend befugten externen Berufsträgern erbracht. Zuständigkeit und Auftrag werden gesondert abgestimmt.

Der konkrete Leistungsumfang, Beginn und weitere Arbeiten werden vor der Bearbeitung abgestimmt. Alle Preise zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer.

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