Jahresabschluss für KMU
Ihren Jahresabschluss bearbeiten lassen und die wirtschaftlichen Ergebnisse verstehen
Sie möchten den Jahresabschluss Ihres KMU geordnet erledigen und wissen, was hinter Gewinn, Vermögen und Schulden steckt? SUDI übernimmt geeignete Abschlussarbeiten innerhalb der eigenen Berufsberechtigung und klärt offene Buchhaltungsfragen mit einer gezielten Unterlagenanforderung. Patrick Sudi bespricht die wesentlichen Ergebnisse persönlich mit Ihnen. Zusätzlich benötigte vorbehaltene Steuerberatung oder Prüfung koordinieren wir mit befugten Fachpersonen, damit Ihr Abschluss mit klaren Zuständigkeiten vorbereitet und wirtschaftlich nutzbar wird.
- Offene Konten und fehlende Abschlussgrundlagen gezielt klären
- Anlagen, Bestände und Finanzierungen im Abschluss zusammenführen
- Gewinn und Liquiditätsentwicklung in einer Ergebnisbesprechung unterscheiden
Was leistet ein guter Jahresabschluss?
Ein Jahresabschluss bildet Vermögen und Ergebnis des Geschäftsjahres nach den maßgeblichen Rechnungslegungsregeln ab. Seine Bestandteile richten sich nach dem Unternehmen. Bei geeigneten Betrieben kann stattdessen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorgesehen sein.

Historische Abschlusszahlen beantworten nicht allein, ob heute sämtliche fälligen Zahlungen gedeckt sind.
Sie sollen nach dem Jahresabschluss besser verstehen, wie Ihr Unternehmen wirtschaftlich dasteht
Viele Unternehmer erhalten ihren Abschluss, sehen eine Gewinnzahl und legen die Unterlagen wieder ab. Offen bleibt, warum trotz Gewinn wenig Geld am Konto ist, weshalb Forderungen so hoch sind oder welche Kosten das Ergebnis besonders belastet haben. Genau diese Fragen sind für die Unternehmensführung oft wichtiger als das reine Endergebnis.
Deshalb endet die Leistung nicht bei der rechnerischen Fertigstellung. Die wichtigsten Veränderungen werden verständlich erklärt: Wie hat sich das Ergebnis entwickelt? Welche Forderungen sind noch offen? Wie hoch sind Schulden und laufende Verpflichtungen? Welchen Einfluss hatten Personal, Investitionen, Fahrzeuge, Lager oder Finanzierung? So erkennen Sie, was gut funktioniert und wo im neuen Geschäftsjahr Handlungsbedarf besteht.
SUDI übernimmt Abschlussarbeiten innerhalb der eigenen Berufsberechtigung und der dafür geltenden Grenzen. Zusätzlich erforderliche vorbehaltene Steuerberatung, Vertretung oder eine gesetzliche Abschlussprüfung übernehmen die jeweils dazu befugten Fachpersonen. SUDI organisiert deren Einbindung und koordiniert die Unterlagen und Rückfragen für Sie. Auch wenn mehrere Fachpersonen zusammenarbeiten, bleiben Aufgaben und Verantwortlichkeiten ausdrücklich festgelegt.
Betriebliche Besonderheiten mit der zuständigen Fachperson klären
In kleinen und mittleren Unternehmen kennt die Geschäftsführung viele Vorgänge selbst. Wenn bei der Abschlusserstellung niemand nachfragt, bleiben Besonderheiten leicht unberücksichtigt. Wenn dagegen jede Frage bei einer anderen Stelle landet, wird der Abschluss unnötig mühsam.
Für die Bearbeitung werden eine Ansprechstelle und die notwendigen Rückfragewege festgelegt. Wiederkehrende Besonderheiten werden dokumentiert. Neue Informationen über Investitionen, Verträge oder ungewöhnliche Geschäftsfälle müssen dennoch aus Ihrem Unternehmen kommen.
- persönliche Ansprechstelle mit abgestimmten Zuständigkeiten
- klare Auskunft, welche Arbeiten übernommen werden
- frühzeitiger Hinweis auf fehlende oder unklare Positionen
- digitale Übermittlung ohne Belegordner und Papierwege
- direkte Verbindung zur laufenden Bilanzbuchhaltung
- verständliche Erklärung der wichtigsten Abschlusszahlen
- auf Wunsch weitere kaufmännische Unterstützung aus einer Hand
Der Jahresabschluss führt alle wesentlichen Bereiche Ihres Unternehmens zusammen
Bevor Bilanz und Ergebnis feststehen, wird die laufende Buchhaltung abgeschlossen und auf jene Positionen geprüft, die das Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen.
Buchhaltung abschließen
Fehlende Buchungen werden ergänzt, auffällige Konten geklärt und noch offene Geschäftsfälle dem richtigen Zeitraum zugeordnet.
Bank und Kassa abstimmen
Gebuchte Endstände werden mit geeigneten Bank- und Kassennachweisen verglichen. Differenzen werden untersucht. Bleibt ein Sachverhalt ungeklärt, wird seine Bedeutung für den Abschluss beurteilt; eine rein rechnerische Ausgleichsbuchung ersetzt keine sachliche Erklärung.
Forderungen prüfen
Offene Kundenrechnungen werden darauf geprüft, ob sie bezahlt, gutgeschrieben, strittig oder möglicherweise nicht mehr vollständig einbringlich sind.
Verbindlichkeiten erfassen
Offene Rechnungen und weitere Verpflichtungen werden nach den geltenden Ansatz- und Bewertungsregeln berücksichtigt. Dazu können auch Leistungen gehören, für die noch keine Rechnung eingegangen ist. Ob eine Verbindlichkeit, Rückstellung oder andere Behandlung erforderlich ist, hängt vom Sachverhalt ab.
Anlagen und Investitionen erfassen
Fahrzeuge, Maschinen, Geschäftsausstattung und andere Investitionen werden mit Zugängen, Abgängen und Abschreibungen in den Abschluss übernommen.
Finanzierungen abstimmen
Darlehen, Leasingverträge, Zinsen und Tilgungen werden anhand der vorhandenen Unterlagen richtig dargestellt.
Entscheidend sind oft jene Vorgänge, die nicht sofort in der Buchhaltung auffallen
Eine Leistung wurde bereits erbracht, aber noch nicht verrechnet. Eine Jahresrechnung betrifft teilweise das nächste Geschäftsjahr. Eine Maschine wurde verkauft, steht aber noch im Anlagenverzeichnis. Ein Kunde wird seine offene Rechnung möglicherweise nicht vollständig bezahlen. Solche Fälle verändern Gewinn, Vermögen und Verpflichtungen.
Gerade bei KMU entstehen Besonderheiten häufig im laufenden Geschäft: neue Finanzierungen, Investitionen, Förderungen, Schadenfälle, größere Projekte oder Zahlungen zwischen Unternehmen und Gesellschaftern. Diese Vorgänge werden verständlich besprochen und im Rahmen der vereinbarten Leistung richtig berücksichtigt.

Sie müssen dafür keine buchhalterische Lösung vorgeben. Es genügt, den Sachverhalt ehrlich zu schildern und vorhandene Rechnungen, Verträge oder Korrespondenz bereitzustellen. Wir klären, welche Information noch fehlt und welche fachliche Stelle gegebenenfalls zusätzlich einzubinden ist.
Noch nicht verrechnete Leistungen
Bei bilanzierenden Unternehmen wird geprüft, wie bereits erbrachte, noch nicht abgerechnete Leistungen nach Leistungsstand und maßgeblichen Regeln zu behandeln sind. Nicht jede unfertige Arbeit darf bereits als voller Verkaufserlös angesetzt werden.
Vorausbezahlte Kosten
Bei der Bilanzierung werden Zahlungen für mehrere Perioden nach den einschlägigen Regeln abgegrenzt. Für eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gelten andere Grundsätze und besondere Ausnahmen; dieselbe Überleitung ist deshalb nicht pauschal auf jede Gewinnermittlung anzuwenden.
Eine Orientierung bietet die SUDI-Preisliste.
Unsichere Forderungen
Alte, strittige oder gefährdete Kundenforderungen werden gesondert beurteilt und nicht unkritisch als voller Wert dargestellt.
Besondere Geschäftsfälle
Investitionen, Förderungen, Verkäufe, Gesellschaftervorgänge und größere Vertragsänderungen werden gezielt geklärt.
Sie erhalten eine klare Liste – und müssen nicht selbst erraten, was zum Jahresabschluss gehört
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihrem Betrieb ab. Ein Handelsunternehmen braucht andere Nachweise als ein Dienstleister oder Handwerksbetrieb. Angefordert wird nur, was für Ihren Abschluss tatsächlich relevant ist.
Offene Rechnungen
Listen über noch nicht bezahlte Kunden- und Lieferantenrechnungen sowie Informationen zu strittigen oder bereits erledigten Positionen.
Bank und Kassa
Bankauszüge, Kassenaufzeichnungen und Nachweise zu Zahlungen, die rund um den Jahreswechsel noch nicht eindeutig zugeordnet sind.
Inventur und Warenbestand
Geeignete Bestands- und Bewertungsgrundlagen zu Waren, Material und unfertigen Leistungen, soweit erforderlich. Eine vorhandene Liste bestätigt nicht automatisch eine tatsächlich durchgeführte und ausreichend dokumentierte Inventur.
Investitionen und Verkäufe
Rechnungen und Angaben zu angeschafften, verkauften, ausgeschiedenen oder privat übernommenen Wirtschaftsgütern.
Verträge und Finanzierungen
Neue oder geänderte Darlehen, Leasingverträge, Mietverträge und andere Vereinbarungen mit Einfluss auf den Abschluss.
Besondere Ereignisse
Förderungen, Schäden, Rechtsstreitigkeiten, größere Projekte oder andere Vorgänge, die im Geschäftsjahr außergewöhnlich waren.
Der fertige Jahresabschluss wird Ihnen verständlich erklärt
Die vereinbarte Abschlussbesprechung erläutert wesentliche Zahlen und Veränderungen. Soweit Ursachen anhand der Grundlagen nicht eindeutig feststehen, bleiben diese Fragen erkennbar. Eine verständliche Erklärung darf keine größere Gewissheit vortäuschen, als die Daten tragen.
Sie erfahren, was das Ergebnis beeinflusst hat, wo Vermögen gebunden ist, welche Verpflichtungen bestehen und welche Entwicklung gegenüber dem Vorjahr auffällt.
- fertiger Jahresabschluss im vereinbarten Leistungsumfang
- Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung, soweit erforderlich
- Übersicht über wesentliche Forderungen und Verpflichtungen
- Erklärung auffälliger Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
- Einordnung von Gewinn, Eigenkapital und Finanzierung
- Hinweise auf wirtschaftlich problematische Entwicklungen
- konkrete Ansatzpunkte für das kommende Geschäftsjahr
Fehlende Grundlagen und Aufarbeitungsbedarf vor einer Übernahme klären
Nicht jedes Geschäftsjahr endet mit einer vollständig aufgeräumten Buchhaltung. Vielleicht fehlen Belege, Konten wurden länger nicht abgestimmt, ein bisheriger Dienstleister ist ausgefallen oder der Abschluss wurde über Monate aufgeschoben. Das ist kein Grund, weiter zu warten.
Fehlende Buchungen nachholen
Der vorhandene Buchhaltungsstand wird geprüft und es wird festgelegt, welche Zeiträume oder Geschäftsfälle noch aufgearbeitet werden müssen.
Alte Differenzen klären
Unverständliche Bank-, Kassa-, Kunden-, Lieferanten- oder Verrechnungskonten werden gezielt untersucht und soweit möglich bereinigt.
Realistischen Termin festlegen
Nach Sichtung werden Aufwand, benötigte Mitwirkung und ein realistischer Bearbeitungstermin abgestimmt. Bestehende gesetzliche Fristen ändern sich dadurch nicht automatisch. Bei drohender Verspätung werden Zuständigkeit und notwendige nächste Schritte früh geklärt.
Der Jahresabschluss zeigt, was hinter dem Gewinn wirklich passiert ist
Ein positives Ergebnis bedeutet nicht automatisch, dass ausreichend Geld vorhanden ist. Hohe Forderungen, Investitionen, Lagerbestände oder Kreditrückzahlungen können Liquidität binden. Erst die gemeinsame Betrachtung macht die Entwicklung verständlich.
Aus den Zahlen lassen sich konkrete Fragen für das neue Geschäftsjahr beantworten
Hat sich Ihr Kerngeschäft verbessert oder stammt der Gewinn aus einem einmaligen Effekt? Sind Personalkosten und Auslastung noch im richtigen Verhältnis? Wachsen Forderungen schneller als der Umsatz? Ist die Finanzierung für geplante Investitionen ausreichend? Genau solche Fragen machen den Abschluss für Unternehmer wertvoll.
Die Besprechung hilft, historische Entwicklungen einzuordnen. Dringende aktuelle Liquiditäts- oder Verlustfragen dürfen jedoch nicht bis zur Fertigstellung des Jahresabschlusses warten. Für solche Entscheidungen können laufende Zahlen und eine aktuelle Vorschau nötig sein.
Für Bankgespräche, Finanzierungen oder größere Investitionen kann der Jahresabschluss eine wichtige Ausgangsbasis sein. Wenn zusätzliche aktuelle Zahlen, Planungen oder Erläuterungen benötigt werden, kann die weitere kaufmännische Aufbereitung gesondert vereinbart werden.
Sie erfahren zuerst, ob und in welchem Umfang Ihr Jahresabschluss übernommen werden kann
Im ersten Gespräch geht es um Rechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung, bisherige Betreuung und besondere Ereignisse. Danach erhalten Sie eine klare Einschätzung der notwendigen Arbeiten und ein individuelles Angebot.
Situation besprechen
Sie schildern, für welches Unternehmen und welches Geschäftsjahr der Abschluss benötigt wird und ob besondere Dringlichkeit besteht.
Buchhaltung ansehen
Der vorhandene Stand wird geprüft. Offene Arbeiten, fehlende Unterlagen und mögliche Besonderheiten werden verständlich benannt.
Angebot erhalten
Leistungsumfang, benötigte Mitwirkung, Kosten und realistischer Fertigstellungstermin werden vor Beginn vereinbart.
Abschluss besprechen
Nach Fertigstellung werden die wichtigsten Zahlen erklärt und mögliche nächste Schritte gemeinsam eingeordnet.
Passende Unterstützung für Buchhaltung, Zahlen und Entscheidungen
Bilanzbuchhaltung
Die laufende Buchhaltung professionell führen und den späteren Jahresabschluss deutlich erleichtern.
Mehr erfahren →Finanzbuchhaltung
Belege, Bank, Kassa und offene Rechnungen laufend vollständig bearbeiten lassen.
Mehr erfahren →Digitale Buchhaltung
Unterlagen online übermitteln und ohne Papierordner mit der Kanzlei zusammenarbeiten.
Mehr erfahren →Unternehmensberatung
Ergebnisse verstehen und daraus bessere Entscheidungen für Preise, Kosten und Wachstum ableiten.
Mehr erfahren →Restrukturierung
Bei Verlusten oder Liquiditätsdruck die Lage, erforderliche Schritte und Grenzen der Fortführung klären.
Mehr erfahren →Persönliche Anfrage
Die Ausgangslage schildern und klären, ob Ihr Jahresabschluss übernommen werden kann.
Kontakt aufnehmen →Mit geordneten Unterlagen zum JahresabschlussJahresabschluss in Graz und der Steiermark vorbereiten: Belege, offene Posten, Anlagen und Zuständigkeiten rechtzeitig abstimmen. Ablauf mit SUDI besprechen.Jahresabschluss professionell vorbereitenKonten, Anlagen, Inventur und Abschlussfragen rechtzeitig vorbereiten. SUDI unterstützt bei Jahresabschluss und Übergabe im vereinbarten Berufsrahmen.Fragen zum Jahresabschluss
Für welche Unternehmen wird ein Jahresabschluss übernommen?
Die Betreuung richtet sich an Gründer, Kleinstunternehmen und KMU unterschiedlicher Rechtsformen. Ob der Jahresabschluss vollständig übernommen werden kann, hängt von Rechtsform, Größe, Rechnungslegung und dem berufsrechtlich zulässigen Umfang ab. Das wird vor Auftragserteilung klar geprüft.
Was wird beim Jahresabschluss konkret erledigt?
Je nach Unternehmen werden die laufende Buchhaltung abgeschlossen, Bank und Kassa abgestimmt, offene Forderungen und Verbindlichkeiten geprüft, Anlagen und Investitionen erfasst, Finanzierungen abgeglichen und besondere Geschäftsfälle berücksichtigt. Daraus werden die erforderlichen Abschlussunterlagen erstellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Typischerweise werden die vollständige Buchhaltung, Bank- und Kassenunterlagen, offene Kunden- und Lieferantenrechnungen, Inventur- und Anlageninformationen, Finanzierungsunterlagen sowie Angaben zu besonderen Ereignissen benötigt. Sie erhalten dafür eine auf Ihr Unternehmen abgestimmte Liste.
Kann auch eine unvollständige oder verspätete Buchhaltung übernommen werden?
Grundsätzlich kann zunächst geprüft werden, welche Arbeiten fehlen und ob eine Übernahme möglich ist. Danach erhalten Sie eine Einschätzung zu notwendiger Aufarbeitung, benötigten Unterlagen, Kosten und einem realistischen Fertigstellungstermin.
Wird mir der Jahresabschluss persönlich erklärt?
Ja. Die wichtigsten Ergebnisse und Veränderungen werden verständlich besprochen. Sie erfahren, wodurch Gewinn oder Verlust entstanden ist, wo Geld gebunden ist, welche Verpflichtungen bestehen und welche Entwicklungen für das neue Geschäftsjahr wichtig sind.
Kann der Jahresabschluss vollständig digital abgewickelt werden?
Ja. Unterlagen können digital übermittelt, Rückfragen online geklärt und fertige Dokumente zentral bereitgestellt werden. Dadurch ist eine Betreuung von KMU in Graz, der Steiermark und ganz Österreich möglich.
Ersetzt die Leistung eine Steuerberatung oder Abschlussprüfung?
Die Erstellung von Abschlussunterlagen ist von einer gesetzlichen Abschlussprüfung zu unterscheiden. SUDI übernimmt die beruflich zulässigen Aufgaben. Zusätzlich erforderliche vorbehaltene Leistungen werden gesondert befugten Personen zugeordnet. Die Beauftragung erweitert keine Berufsberechtigung und ersetzt keine vorgeschriebene Prüfung.
Was kostet ein Jahresabschluss für ein KMU?
Die Kosten hängen vom Umfang und Zustand der Buchhaltung, der Rechtsform, offenen Abstimmungen, Inventur und Anlagen, besonderen Geschäftsfällen und dem gewünschten Termin ab. Nach einer ersten Prüfung erhalten Sie ein individuelles Angebot für die tatsächlich erforderlichen Arbeiten.
Erstellen, unterzeichnen und offenlegen sind unterschiedliche Aufgaben
Mit einer fertigen Bilanzdatei sind nicht automatisch sämtliche Pflichten erledigt. Je nach Rechtsform sind Aufstellung, Unterzeichnung, Feststellung, eine gegebenenfalls erforderliche Prüfung und die Offenlegung zu unterscheiden. Für jede übernommene Aufgabe wird geklärt, wer verantwortlich ist, welche Fassung verwendet wird und welche Nachweise benötigt werden. Die Geschäftsleitung verliert ihre eigenen gesetzlichen Pflichten nicht durch eine externe Beauftragung.
Bei offenlegungspflichtigen Unternehmen wird auch der zulässige Einreichungsweg gesondert organisiert. Seit 1. Jänner 2026 steht FinanzOnline für die Übermittlung an das Firmenbuchgericht nicht mehr zur Verfügung. Maßgeblich sind die aktuellen Wege über JustizOnline beziehungsweise den elektronischen Rechtsverkehr und gegebenenfalls gesetzliche Ausnahmen. Eine lokal erzeugte Datei ist noch kein Nachweis einer erfolgreichen Einreichung.
Informationen nach dem Bilanzstichtag einordnen
Eine später eingegangene Information kann einen bereits am Stichtag bestehenden Umstand aufklären oder eine erst danach entstandene Entwicklung betreffen. Diese Fälle sind nicht gleich zu behandeln. Beispielsweise kann die spätere Aufklärung einer bereits zweifelhaften Forderung für deren damalige Bewertung relevant sein. Eine erst später beschlossene Investition ist hingegen nicht allein aufgrund des Beschlusses schon eine Anschaffung des alten Geschäftsjahres.
Solche Informationen sollten bis zur Fertigstellung gezielt bekannt gegeben werden. Welche Folgen sie für Ansatz, Bewertung oder zusätzliche Angaben haben, wird nach den einschlägigen Regeln geprüft. Ergibt sich anschließend ein wesentlicher Änderungsbedarf, sind die betroffene Fassung und gegebenenfalls bereits weitergegebene oder eingereichte Unterlagen zu berücksichtigen. Eine neue Datei darf nicht unbemerkt neben einem bisher verwendeten Abschluss stehen.
Aus Abschlusszahlen verständliche Grundlagen für Entscheidungen gewinnen
Nennen Sie Rechtsform und Geschäftsjahr sowie kurz den Stand Ihrer Buchhaltung. SUDI prüft, welche Abschlussarbeiten übernommen werden können und wo Aufarbeitung nötig ist. Anschließend werden Umfang, erforderliche zusätzliche Fachleistungen und die persönliche Besprechung der Ergebnisse für ein konkretes Angebot abgestimmt.
Ein Jahresabschluss für Unternehmen wird aussagekräftig, wenn offene Geschäftsfälle, Anlagen, Forderungen und Verpflichtungen zum Stichtag nachvollziehbar behandelt sind. Die Bilanzbuchhaltung, die Anlagenbuchhaltung und der Überblick zu Buchhaltung und Jahresabschluss zeigen, welche Vorarbeiten Sie rechtzeitig organisieren sollten.
SUDI übernimmt geeignete Abschlussarbeiten ausschließlich im eigenen Berufsrahmen und stimmt vorbehaltene steuerliche Aufgaben mit dazu befugten Fachpersonen ab. Den fachlichen Zusammenhang erläutern Bilanzbuchhaltung und Jahresabschluss, unsere Hinweise zur Abstimmung mit der Steuerberatung und der Unterschied zwischen Bilanzbuchhalter und Steuerberater. Ergänzende wirtschaftliche Auswertungen begleitet SUDI Consulting.
Persönlich für Sie da: Patrick Sudi.
Die Kosten richten sich nach dem vereinbarten Auftrag. Eine Orientierung bietet die Preisliste.