SUDI Preisliste · Leistungen und Verrechnungseinheiten
SUDI Preisliste
Ihre benötigten Leistungen mit Verrechnungseinheiten und Honorarumfang konkret abstimmen
Welches Budget sollten Sie für Buchhaltung, Lohnverrechnung oder Beratung einplanen? Die SUDI-Preisliste zeigt Verrechnungseinheiten und Bedingungen der einzelnen Leistungen. Für Ihren konkreten Auftrag verbinden wir laufende Bearbeitung, Einzelvorgänge, Jahresarbeiten und gegebenenfalls Softwarezugänge zu einem nachvollziehbaren Umfang. So können Sie erkennen, welche Positionen für Ihren Betrieb tatsächlich relevant sind und auf welcher Grundlage abgerechnet wird. Benötigte zusätzliche Steuerberatung koordiniert SUDI mit befugten externen Berufsträgern.
- Monatliche Betreuung und einzelne Zusatzarbeiten im Umfang unterscheiden
- Jahresarbeiten und Softwarezugänge bei der Budgetplanung mitberücksichtigen
- Verrechnungseinheiten dem tatsächlich gewünschten Leistungsauftrag nachvollziehbar zuordnen
Alle ausgewiesenen Beträge verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer. Bei Zeitabrechnung wird jede angefangene Viertelstunde verrechnet. Für die Buchhaltung gilt eine Mindestverrechnung von 250,00 Euro netto pro Monat. Der konkrete Auftrag bestimmt, welche Leistungen benötigt und vereinbart werden.
Die passende Verrechnungseinheit lesen
Ein Stundenhonorar beschreibt den Preis der Bearbeitungszeit, nicht die Dauer des gesamten Auftrags. Ein Anlassfall bezieht sich auf die bezeichnete einzelne Leistung. Nutzerpreise gelten bei den Softwarepositionen jeweils monatlich. Diese Einheiten werden bei einer Kostenplanung getrennt angesetzt.
Einmalige Übernahmekosten sollten nicht als dauerhaftes Monatshonorar erscheinen. Umgekehrt gehören jährlich anfallende Arbeiten in eine Jahresbetrachtung, auch wenn sie nicht in jedem Monat verrechnet werden. Ein reiner Vergleich der monatlichen Grundpositionen kann deshalb unterschiedliche Leistungsumfänge verdecken.

Für die Zuordnung ist auch entscheidend, ob bereits brauchbare Daten vorliegen. Eine vollständige Exportdatei und die Aufbereitung uneinheitlicher Unterlagen sind unterschiedliche Ausgangslagen. Ein Dateiname allein bestätigt noch nicht, dass alle benötigten Inhalte enthalten sind.
Buchhaltung, Meldungen und Datenübernahme
Buchhaltung
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Automatikbuchungen | 1,50 € | je Buchungszeile |
| Manuelle Buchungen | 150,00 € | pro Stunde |
| Umsatzsteuervoranmeldung | 35,00 € | je Anlassfall |
| Zusammenfassende Meldung | 35,00 € | je Anlassfall |
| Erklärung – Tourismusabgabe | 35,00 € | je Anlassfall |
WiEReG-Meldung
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| WiEReG-Meldung ohne Compliance | 400,00 € | je Anlassfall |
| WiEReG-Meldung mit Compliance | 150,00 € | pro Stunde |
Vollmacht
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Setzen der Vollmacht bei den Behörden | 150,00 € | pro Stunde |
Übernahme oder Neuanlage
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Übernahme einer vollständigen BMD-Exportdatei | 150,00 € | je Anlassfall |
| Übernahme aus einem Fremdsystem (nicht BMD) und Einrichtung | 150,00 € | pro Stunde |
Die Mindestverrechnung der Buchhaltung beträgt 250,00 Euro netto pro Monat. Bei der Budgetierung wird geprüft, ob die kalkulierten Buchhaltungsleistungen diese Mindestverrechnung erreichen. Daraus folgt kein unbegrenztes Leistungspaket für sämtliche Meldungen und Zusatzbearbeitungen.
Bei den WiEReG-Positionen unterscheiden sich sowohl Umfang als auch Verrechnungseinheit. Die Variante mit Compliance ist mit einem Stundensatz ausgewiesen. Ihre Gesamtkosten ergeben sich daher aus der erforderlichen Bearbeitungszeit und nicht aus dem Fixbetrag der anderen Position.
Personalabrechnung und einzelne Meldungen
Lohnverrechnung pro Monat
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Abrechnung je Dienstnehmer | 25,00 € | je Anlassfall |
| BUAK-Abrechnung je Dienstnehmer | 40,00 € | je Anlassfall |
| Anmeldung je Dienstnehmer | 15,00 € | je Anlassfall |
| Abmeldung je Dienstnehmer | 15,00 € | je Anlassfall |
| Stornomeldung je Dienstnehmer | 15,00 € | je Anlassfall |
| Stammdatenanlage je Dienstnehmer | 35,00 € | je Anlassfall |
| Drittschuldnererklärung je Dienstnehmer | 35,00 € | je Anlassfall |
| Kommunalsteuererklärung | 35,00 € | je Anlassfall |
Übernahme oder Neuanlage
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Übernahme einer vollständigen BMD-Exportdatei | 150,00 € | je Anlassfall |
| Übernahme aus einem Fremdsystem (nicht BMD) und Einrichtung | 150,00 € | pro Stunde |
Abrechnung pro Jahr
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Arbeitsstättenmeldung je Dienstnehmer | 5,00 € | je Anlassfall |
| Jahreslohnzettelmeldung je Dienstnehmer | 5,00 € | je Anlassfall |
| Kollektivvertragsanpassungen (jährliche Erhöhung) | 150,00 € | pro Stunde |
Die Bezeichnung Dienstnehmer meint die jeweilige beschäftigte Person. Für die Abrechnung und die BUAK-Abrechnung sind eigene Positionen ausgewiesen. Welche Position im konkreten Auftrag anzuwenden ist und wie sich der Leistungsumfang zusammensetzt, wird vorab festgelegt.
Die Beschäftigtenzahl allein reicht für die Jahresplanung nicht aus. Ein Betrieb mit häufigen Ein- und Austritten benötigt andere Meldungsmengen als ein Betrieb mit unverändertem Personalstand. Zusätzlich sind etwaige Stammdatenanlagen, jährliche Meldungen und kollektivvertragliche Anpassungen zu berücksichtigen.
Abschlussarbeiten, Steuerberatung und Versicherung
Jahresabschluss
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG | 150,00 € | pro Stunde |
| Bilanzierung / Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG | 150,00 € | pro Stunde |
| Basis- oder Branchenpauschalierung nach § 17 EStG | 150,00 € | pro Stunde |
| Lagebericht | 150,00 € | pro Stunde |
| Anhang | 150,00 € | pro Stunde |
| Auswertungen | 150,00 € | pro Stunde |
| Weitere Berichte und Erläuterungen | 150,00 € | pro Stunde |
Steuerberatung in Kooperation
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Steuerberatung | 300,00 € | pro Stunde |
| Erstellung von Steuererklärungen | 300,00 € | pro Stunde |
| Betriebsprüfung | 300,00 € | pro Stunde |
Versicherungsvermittlung
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Versicherungsvermittlung mit Provision des Versicherungsunternehmens | 0,00 € | je Anlassfall |
| Honorarberatung | 150,00 € | pro Stunde |
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Welche Abschlussunterlagen benötigt werden, richtet sich nach der Rechnungslegung des Unternehmens und dem vereinbarten Auftrag. Eine gesonderte Position für einen Anhang bedeutet nicht, dass jeder Betrieb einen solchen erstellen muss.
Zusätzlich benötigte vorbehaltene steuerberatende Leistungen erbringen entsprechend befugte Berufsträger. SUDI organisiert deren Einbindung und koordiniert die Unterlagen und Rückfragen für Sie. Zuständigkeit und Beauftragung stimmen wir für die konkrete Aufgabe mit Ihnen ab. Eine Preisposition erweitert keine berufsrechtliche Befugnis.
Beratung, Geschäftsplanung und Spezialaufträge
Unternehmensberatung
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Marketingberatung | 150,00 € | pro Stunde |
| Strategische und operative Unternehmensführung | 150,00 € | pro Stunde |
| Betriebswirtschaftliche Beratung | 150,00 € | pro Stunde |
| Beratung im Personalwesen | 150,00 € | pro Stunde |
| Erstellung von Businessplan, Planungsrechnung und Standortkonzept | 3.500,00 € | je Anlassfall |
| Interim Management für Spezialfälle | 1.500,00 € | je Tag |
| Interim Management nach Stunden | 150,00 € | pro Stunde |
Weitere Spezialleistungen
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Vermittlung einer gewerberechtlichen Geschäftsführung (Provision) | 3.500,00 € | je Anlassfall |
| Kaufmännische Begleitung bei Unternehmensinsolvenz | 5.000,00 € | je Anlassfall |
| Unternehmenssanierung | 300,00 € | pro Stunde |
| Gründungsberatung | 150,00 € | pro Stunde |
| Allgemeine Unternehmensberatung | 150,00 € | pro Stunde |
| Begleitung einer GPLB- oder USO-Prüfung | 300,00 € | pro Stunde |
| Beratung rund um die Gewerbeberechtigung (GISA) | 150,00 € | pro Stunde |
Für Businessplan, Planungsrechnung und Standortkonzept ist ein Anlasshonorar ausgewiesen. Vor Beauftragung werden die benötigten Bestandteile und die verfügbaren Ausgangsdaten abgegrenzt. Umfangreiche zusätzliche Varianten oder weitere Standorte sollten ausdrücklich in dieser Abstimmung berücksichtigt werden.
Beim Interim Management bestehen Stunden- und Tagespositionen für unterschiedliche Aufträge. Aus dem Verhältnis der Beträge wird keine bestimmte Anzahl von Einsatzstunden je Tag abgeleitet. Einsatzumfang und Abrechnungsmodell gehören in die konkrete Vereinbarung.
Bei Insolvenz, Sanierung und Prüfungsbegleitung ist festzulegen, welche kaufmännischen Aufgaben SUDI übernimmt und welche rechtlichen oder steuerlichen Tätigkeiten einer gesondert befugten Vertretung obliegen. Insbesondere ersetzt die kaufmännische Insolvenzbeteiligung keine anwaltliche Vertretung.
Befähigung, Privatgutachten und digitale Leistungen
Individuelle Befähigung
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Aktenstudium / Aktendurchsicht / Sortierung / Recherche / Schriftsätze / Korrespondenz | 3.500,00 € | je Anlassfall |
| Begleitung bei der Nostrifikation ausländischer Unterlagen bzw. Zeugnisse, bei Bedarf | 3.500,00 € | je Anlassfall |
| Sachverständigengutachten (Privatgutachten) | 300,00 € | pro Stunde |
Marketing (Werbung)
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Google Ads Kampagne | Individuelles Angebot | Nach vereinbartem Umfang |
| Plakat – Werbung | Individuelles Angebot | Nach vereinbartem Umfang |
| Supermarkt – Werbung | Individuelles Angebot | Nach vereinbartem Umfang |
Webseite | Hosting | Domain
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| One Pager (1 Startseite) | Individuelles Angebot | Nach vereinbartem Umfang |
| Webseite mit 5 Unterseiten | Individuelles Angebot | Nach vereinbartem Umfang |
| Hosting | Individuelles Angebot | Nach vereinbartem Umfang |
| Domain | Individuelles Angebot | Nach vereinbartem Umfang |
| SEO-Texte | Individuelles Angebot | Nach vereinbartem Umfang |
Bei Befähigungs- und Anerkennungsverfahren betrifft das Honorar die beauftragte fachliche Bearbeitung. Eine behördliche Entscheidung oder Anerkennung kann damit nicht zugesagt werden. Welche Unterlagen aufzubereiten und welche Schritte erforderlich sind, hängt vom einzelnen Verfahren ab.
Für Werbung und Webseiten wird ein individuelles Angebot erstellt. Dazu werden unter anderem Seitenumfang, Inhalte und gewünschte Funktionen bestimmt. Bei Kampagnen sind die beauftragte Betreuung und ein etwaiges Werbebudget getrennt auszuweisen. Die Angabe „individuelles Angebot“ ist kein bereits feststehender Gesamtpreis.
Softwarezugänge nach Nutzerzahl
Technik / Software pro Monat
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Fakturierungsprogramm | 50,00 € | Je Nutzer und Monat |
| Mandantenplattform | 35,00 € | Je Nutzer und Monat |
| Lohnportal | 5,00 € | Je Nutzer und Monat |
Zeitaufzeichnung
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Ergänzung zur Lohnverrechnung (keine Selbstverwaltung) | 5,00 € | Je Nutzer und Monat |
| Selbstverwaltung über Mandantenplattform | 10,00 € | Je Nutzer und Monat |
Mandanten App
| Leistung | Nettohonorar | Einheit |
|---|---|---|
| Mandanten-App | Inkludiert | Im Fakturierungsprogramm bzw. in der Mandantenplattform |
Die Nutzerzahl bezeichnet die vereinbarten Zugänge der jeweiligen Anwendung. Sie ist nicht automatisch identisch mit der gesamten Beschäftigtenzahl des Unternehmens. Vor Einrichtung wird geklärt, wer welche Anwendung tatsächlich benötigt.
Beispielsweise ergeben drei gesondert benötigte Mandantenplattform-Zugänge zu je 35,00 Euro einen monatlichen Nettobetrag von 105,00 Euro für diese Position. Damit sind keine weiteren Programme oder fachlichen Bearbeitungsleistungen eingerechnet. Die inkludierte Mandanten-App wird nicht nochmals als eigener kostenpflichtiger Nutzerpreis hinzugerechnet.
Zeitabrechnung, Unterlagen und Reisekosten
Viertelstunden und weitere Leistungen
Jede angefangene Viertelstunde wird verrechnet. Bei einem Stundensatz von 150,00 Euro entspricht eine Viertelstunde 37,50 Euro netto. Eine zusammenhängende Bearbeitung von 20 Minuten ergibt bei diesem Takt zwei Viertelstunden und damit 75,00 Euro netto, bevor gegebenenfalls anwendbare Zuschläge berücksichtigt werden.
Für sonstige Leistungen, die nicht im Pauschalpreis enthalten sind und für die kein eigener Stundensatz ausgewiesen ist, gilt ein Stundenhonorar von 300,00 Euro netto. Die ausdrücklich angeführten abweichenden Stundensätze bleiben der jeweiligen Leistung zugeordnet.
Aufbereitung nicht digitaler Unterlagen
Werden für Buchhaltung oder Lohnverrechnung keine digitalen Unterlagen beziehungsweise Formate bereitgestellt, wird deren Aufbereitung mit 300,00 Euro netto pro Stunde verrechnet. Diese Aufbereitung ist von der anschließenden fachlichen Bearbeitung zu unterscheiden.
An- und Abreise

Erforderliche An- und Abreisen werden gesondert verrechnet. Gesetzliches Kilometergeld, Reisekosten und Fahrzeit der eingesetzten Fachpersonen werden nach Aufwand abgerechnet. Für eine geplante Vor-Ort-Leistung sollten daher neben dem Arbeitstermin auch Reiseumfang und notwendige Aufenthaltskosten in die Kostenabschätzung einbezogen werden.
Zuschläge bei besonderen Einsatzzeiten
| Leistung | Zuschlag | Einheit |
|---|---|---|
| Montag bis Donnerstag · 17:00–22:00 Uhr | 100 % | Zuschlag |
| Freitag · 14:00–17:00 Uhr | 100 % | Zuschlag |
| Freitag · 17:00–22:00 Uhr | 150 % | Zuschlag |
| Samstag · 09:00–22:00 Uhr | 150 % | Zuschlag |
| Sonntag / Feiertag · 09:00–22:00 Uhr | 200 % | Zuschlag |
| Nachtdienste · 22:00–06:00 Uhr | 200 % | Zuschlag |
Ein Zuschlag erhöht das zugrunde liegende Stundenhonorar um den genannten Prozentsatz. Bei einem Grundsatz von 150,00 Euro führt ein Zuschlag von 100 Prozent zu 300,00 Euro netto je Stunde. Bei 150 Prozent Zuschlag sind es 375,00 Euro, bei 200 Prozent Zuschlag 450,00 Euro.
Die Tabelle enthält die ausgewiesenen Zeitfenster. Aus nicht genannten Zeiten oder sich berührenden Zeitkategorien wird hier keine zusätzliche Regel zur Kumulation von Zuschlägen abgeleitet. Ein außerhalb der üblichen Bearbeitung gewünschter Einsatz wird mit Termin und anwendbarer Verrechnung abgestimmt.
Fragen zu den ausgewiesenen Honoraren
Ist die laufende Lohnverrechnung ein vollständiger Jahrespreis?
Der ausgewiesene Satz bezieht sich auf die genannte Abrechnungseinheit. An- und Abmeldungen, Stammdatenanlage und jährliche Meldungen stehen als eigene Positionen in der Tabelle. Für eine Jahresplanung werden die tatsächlich benötigten laufenden und zusätzlichen Leistungen zusammengeführt.
Wird für jeden Buchhaltungsbeleg automatisch 1,50 Euro verrechnet?
Die Position Automatikbuchungen verwendet die Buchungszeile als Einheit. Eine Datei, ein Beleg und eine Buchungszeile sind nicht grundsätzlich dieselbe Menge. Manuelle Bearbeitung hat einen eigenen Stundensatz. Welche Vorgänge automatisiert verarbeitet werden können, wird anhand der Daten und des vereinbarten Ablaufs geklärt.
Was bedeutet bei Versicherungsvermittlung der Betrag von 0,00 Euro?
Bei der ausgewiesenen provisionsvergüteten Vermittlung wird kein zusätzliches Vermittlungshonorar nach dieser Position berechnet. Die Vergütung erfolgt durch das Versicherungsunternehmen und ist in der Versicherungsprämie berücksichtigt. Die Versicherung selbst ist damit nicht kostenlos. Für eine Honorarberatung gilt die gesonderte Stundenposition.
Gilt ein Zeitzuschlag auch für ein vereinbartes Fixhonorar?
Die Tabelle bezeichnet Zuschläge zum Stundensatzhonorar. Ob ein gewünschter Termin innerhalb eines Fixauftrags besondere Bedingungen auslöst, ist anhand der konkreten Vereinbarung zu klären. Aus dem Zeitzuschlag wird hier kein zusätzlicher pauschaler Aufschlag auf sämtliche Leistungen abgeleitet.
Aus der Preisliste Ihren konkreten Betreuungsumfang ableiten
Nennen Sie die gewünschte Leistung und den ungefähren laufenden Umfang Ihres Betriebs. SUDI klärt, welche Preispositionen, Einzelarbeiten und Zugänge dafür benötigt werden. Im nächsten Schritt werden Auftrag und Honorargrundlage so beschrieben, dass Sie Ihr vorgesehenes Budget vor Beginn beurteilen können.