SUDI Preisliste · Leistungen und Verrechnungseinheiten

SUDI Preisliste

Ihre benötigten Leistungen mit Verrechnungseinheiten und Honorarumfang konkret abstimmen

Welches Budget sollten Sie für Buchhaltung, Lohnverrechnung oder Beratung einplanen? Die SUDI-Preisliste zeigt Verrechnungseinheiten und Bedingungen der einzelnen Leistungen. Für Ihren konkreten Auftrag verbinden wir laufende Bearbeitung, Einzelvorgänge, Jahresarbeiten und gegebenenfalls Softwarezugänge zu einem nachvollziehbaren Umfang. So können Sie erkennen, welche Positionen für Ihren Betrieb tatsächlich relevant sind und auf welcher Grundlage abgerechnet wird. Benötigte zusätzliche Steuerberatung koordiniert SUDI mit befugten externen Berufsträgern.

  • Monatliche Betreuung und einzelne Zusatzarbeiten im Umfang unterscheiden
  • Jahresarbeiten und Softwarezugänge bei der Budgetplanung mitberücksichtigen
  • Verrechnungseinheiten dem tatsächlich gewünschten Leistungsauftrag nachvollziehbar zuordnen

Alle ausgewiesenen Beträge verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer. Bei Zeitabrechnung wird jede angefangene Viertelstunde verrechnet. Für die Buchhaltung gilt eine Mindestverrechnung von 250,00 Euro netto pro Monat. Der konkrete Auftrag bestimmt, welche Leistungen benötigt und vereinbart werden.

Die passende Verrech­nungs­ein­heit lesen

Ein Stundenhonorar beschreibt den Preis der Bearbeitungszeit, nicht die Dauer des gesamten Auftrags. Ein Anlassfall bezieht sich auf die bezeichnete einzelne Leistung. Nutzerpreise gelten bei den Softwarepositionen jeweils monatlich. Diese Einheiten werden bei einer Kostenplanung getrennt angesetzt.

Einmalige Übernahmekosten sollten nicht als dauerhaftes Monatshonorar erscheinen. Umgekehrt gehören jährlich anfallende Arbeiten in eine Jahresbetrachtung, auch wenn sie nicht in jedem Monat verrechnet werden. Ein reiner Vergleich der monatlichen Grundpositionen kann deshalb unterschiedliche Leistungsumfänge verdecken.

Honorarpositionen und Leistungsunterlagen der SUDI-Preisliste
01 · Die passende Verrechnungseinheit lesen

Für die Zuordnung ist auch entscheidend, ob bereits brauchbare Daten vorliegen. Eine vollständige Exportdatei und die Aufbereitung uneinheitlicher Unterlagen sind unterschiedliche Ausgangslagen. Ein Dateiname allein bestätigt noch nicht, dass alle benötigten Inhalte enthalten sind.

Buchhaltung, Meldungen und Daten­über­nahme

Buchhaltung

LeistungNettohonorarEinheit
Automatikbuchungen1,50 €je Buchungszeile
Manuelle Buchungen150,00 €pro Stunde
Umsatzsteuervoranmeldung35,00 €je Anlassfall
Zusammenfassende Meldung35,00 €je Anlassfall
Erklärung – Tourismusabgabe35,00 €je Anlassfall

WiEReG-Meldung

LeistungNettohonorarEinheit
WiEReG-Meldung ohne Compliance400,00 €je Anlassfall
WiEReG-Meldung mit Compliance150,00 €pro Stunde

Vollmacht

LeistungNettohonorarEinheit
Setzen der Vollmacht bei den Behörden150,00 €pro Stunde

Übernahme oder Neuanlage

LeistungNettohonorarEinheit
Übernahme einer vollständigen BMD-Exportdatei150,00 €je Anlassfall
Übernahme aus einem Fremdsystem (nicht BMD) und Einrichtung150,00 €pro Stunde

Die Mindestverrechnung der Buchhaltung beträgt 250,00 Euro netto pro Monat. Bei der Budgetierung wird geprüft, ob die kalkulierten Buchhaltungsleistungen diese Mindestverrechnung erreichen. Daraus folgt kein unbegrenztes Leistungspaket für sämtliche Meldungen und Zusatzbearbeitungen.

Bei den WiEReG-Positionen unterscheiden sich sowohl Umfang als auch Verrechnungseinheit. Die Variante mit Compliance ist mit einem Stundensatz ausgewiesen. Ihre Gesamtkosten ergeben sich daher aus der erforderlichen Bearbeitungszeit und nicht aus dem Fixbetrag der anderen Position.

Perso­na­l­abrech­nung und einzelne Meldungen

Lohnverrechnung pro Monat

LeistungNettohonorarEinheit
Abrechnung je Dienstnehmer25,00 €je Anlassfall
BUAK-Abrechnung je Dienstnehmer40,00 €je Anlassfall
Anmeldung je Dienstnehmer15,00 €je Anlassfall
Abmeldung je Dienstnehmer15,00 €je Anlassfall
Stornomeldung je Dienstnehmer15,00 €je Anlassfall
Stammdatenanlage je Dienstnehmer35,00 €je Anlassfall
Drittschuldnererklärung je Dienstnehmer35,00 €je Anlassfall
Kommunalsteuererklärung35,00 €je Anlassfall

Übernahme oder Neuanlage

LeistungNettohonorarEinheit
Übernahme einer vollständigen BMD-Exportdatei150,00 €je Anlassfall
Übernahme aus einem Fremdsystem (nicht BMD) und Einrichtung150,00 €pro Stunde

Abrechnung pro Jahr

LeistungNettohonorarEinheit
Arbeitsstättenmeldung je Dienstnehmer5,00 €je Anlassfall
Jahreslohnzettelmeldung je Dienstnehmer5,00 €je Anlassfall
Kollektivvertragsanpassungen (jährliche Erhöhung)150,00 €pro Stunde

Die Bezeichnung Dienstnehmer meint die jeweilige beschäftigte Person. Für die Abrechnung und die BUAK-Abrechnung sind eigene Positionen ausgewiesen. Welche Position im konkreten Auftrag anzuwenden ist und wie sich der Leistungsumfang zusammensetzt, wird vorab festgelegt.

Die Beschäftigtenzahl allein reicht für die Jahresplanung nicht aus. Ein Betrieb mit häufigen Ein- und Austritten benötigt andere Meldungsmengen als ein Betrieb mit unverändertem Personalstand. Zusätzlich sind etwaige Stammdatenanlagen, jährliche Meldungen und kollektivvertragliche Anpassungen zu berücksichtigen.

Abschluss­a­r­beiten, Steu­er­be­ra­tung und Versi­che­rung

Jahresabschluss

LeistungNettohonorarEinheit
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG150,00 €pro Stunde
Bilanzierung / Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG150,00 €pro Stunde
Basis- oder Branchenpauschalierung nach § 17 EStG150,00 €pro Stunde
Lagebericht150,00 €pro Stunde
Anhang150,00 €pro Stunde
Auswertungen150,00 €pro Stunde
Weitere Berichte und Erläuterungen150,00 €pro Stunde

Steuerberatung in Kooperation

LeistungNettohonorarEinheit
Steuerberatung300,00 €pro Stunde
Erstellung von Steuererklärungen300,00 €pro Stunde
Betriebsprüfung300,00 €pro Stunde

Versicherungsvermittlung

LeistungNettohonorarEinheit
Versicherungsvermittlung mit Provision des Versicherungsunternehmens0,00 €je Anlassfall
Honorarberatung150,00 €pro Stunde

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Welche Abschlussunterlagen benötigt werden, richtet sich nach der Rechnungslegung des Unternehmens und dem vereinbarten Auftrag. Eine gesonderte Position für einen Anhang bedeutet nicht, dass jeder Betrieb einen solchen erstellen muss.

Zusätzlich benötigte vorbehaltene steuerberatende Leistungen erbringen entsprechend befugte Berufsträger. SUDI organisiert deren Einbindung und koordiniert die Unterlagen und Rückfragen für Sie. Zuständigkeit und Beauftragung stimmen wir für die konkrete Aufgabe mit Ihnen ab. Eine Preisposition erweitert keine berufsrechtliche Befugnis.

Beratung, Geschäfts­pla­nung und Spezi­a­l­auf­träge

Unternehmensberatung

LeistungNettohonorarEinheit
Marketingberatung150,00 €pro Stunde
Strategische und operative Unternehmensführung150,00 €pro Stunde
Betriebswirtschaftliche Beratung150,00 €pro Stunde
Beratung im Personalwesen150,00 €pro Stunde
Erstellung von Businessplan, Planungsrechnung und Standortkonzept3.500,00 €je Anlassfall
Interim Management für Spezialfälle1.500,00 €je Tag
Interim Management nach Stunden150,00 €pro Stunde

Weitere Spezialleistungen

LeistungNettohonorarEinheit
Vermittlung einer gewerberechtlichen Geschäftsführung (Provision)3.500,00 €je Anlassfall
Kaufmännische Begleitung bei Unternehmensinsolvenz5.000,00 €je Anlassfall
Unternehmenssanierung300,00 €pro Stunde
Gründungsberatung150,00 €pro Stunde
Allgemeine Unternehmensberatung150,00 €pro Stunde
Begleitung einer GPLB- oder USO-Prüfung300,00 €pro Stunde
Beratung rund um die Gewerbeberechtigung (GISA)150,00 €pro Stunde

Für Businessplan, Planungsrechnung und Standortkonzept ist ein Anlasshonorar ausgewiesen. Vor Beauftragung werden die benötigten Bestandteile und die verfügbaren Ausgangsdaten abgegrenzt. Umfangreiche zusätzliche Varianten oder weitere Standorte sollten ausdrücklich in dieser Abstimmung berücksichtigt werden.

Beim Interim Management bestehen Stunden- und Tagespositionen für unterschiedliche Aufträge. Aus dem Verhältnis der Beträge wird keine bestimmte Anzahl von Einsatzstunden je Tag abgeleitet. Einsatzumfang und Abrechnungsmodell gehören in die konkrete Vereinbarung.

Bei Insolvenz, Sanierung und Prüfungsbegleitung ist festzulegen, welche kaufmännischen Aufgaben SUDI übernimmt und welche rechtlichen oder steuerlichen Tätigkeiten einer gesondert befugten Vertretung obliegen. Insbesondere ersetzt die kaufmännische Insolvenzbeteiligung keine anwaltliche Vertretung.

Befähigung, Privat­gut­achten und digitale Leistungen

Individuelle Befähigung

LeistungNettohonorarEinheit
Aktenstudium / Aktendurchsicht / Sortierung / Recherche / Schriftsätze / Korrespondenz3.500,00 €je Anlassfall
Begleitung bei der Nostrifikation ausländischer Unterlagen bzw. Zeugnisse, bei Bedarf3.500,00 €je Anlassfall
Sachverständigengutachten (Privatgutachten)300,00 €pro Stunde

Marketing (Werbung)

LeistungNettohonorarEinheit
Google Ads KampagneIndividuelles AngebotNach vereinbartem Umfang
Plakat – WerbungIndividuelles AngebotNach vereinbartem Umfang
Supermarkt – WerbungIndividuelles AngebotNach vereinbartem Umfang

Webseite | Hosting | Domain

LeistungNettohonorarEinheit
One Pager (1 Startseite)Individuelles AngebotNach vereinbartem Umfang
Webseite mit 5 UnterseitenIndividuelles AngebotNach vereinbartem Umfang
HostingIndividuelles AngebotNach vereinbartem Umfang
DomainIndividuelles AngebotNach vereinbartem Umfang
SEO-TexteIndividuelles AngebotNach vereinbartem Umfang

Bei Befähigungs- und Anerkennungsverfahren betrifft das Honorar die beauftragte fachliche Bearbeitung. Eine behördliche Entscheidung oder Anerkennung kann damit nicht zugesagt werden. Welche Unterlagen aufzubereiten und welche Schritte erforderlich sind, hängt vom einzelnen Verfahren ab.

Für Werbung und Webseiten wird ein individuelles Angebot erstellt. Dazu werden unter anderem Seitenumfang, Inhalte und gewünschte Funktionen bestimmt. Bei Kampagnen sind die beauftragte Betreuung und ein etwaiges Werbebudget getrennt auszuweisen. Die Angabe „individuelles Angebot“ ist kein bereits feststehender Gesamtpreis.

Soft­wa­re­zu­gänge nach Nutzerzahl

Technik / Software pro Monat

LeistungNettohonorarEinheit
Fakturierungsprogramm50,00 €Je Nutzer und Monat
Mandantenplattform35,00 €Je Nutzer und Monat
Lohnportal5,00 €Je Nutzer und Monat

Zeitaufzeichnung

LeistungNettohonorarEinheit
Ergänzung zur Lohnverrechnung (keine Selbstverwaltung)5,00 €Je Nutzer und Monat
Selbstverwaltung über Mandantenplattform10,00 €Je Nutzer und Monat

Mandanten App

LeistungNettohonorarEinheit
Mandanten-AppInkludiertIm Fakturierungsprogramm bzw. in der Mandantenplattform

Die Nutzerzahl bezeichnet die vereinbarten Zugänge der jeweiligen Anwendung. Sie ist nicht automatisch identisch mit der gesamten Beschäftigtenzahl des Unternehmens. Vor Einrichtung wird geklärt, wer welche Anwendung tatsächlich benötigt.

Beispielsweise ergeben drei gesondert benötigte Mandantenplattform-Zugänge zu je 35,00 Euro einen monatlichen Nettobetrag von 105,00 Euro für diese Position. Damit sind keine weiteren Programme oder fachlichen Bearbeitungsleistungen eingerechnet. Die inkludierte Mandanten-App wird nicht nochmals als eigener kostenpflichtiger Nutzerpreis hinzugerechnet.

Zeit­ab­rech­nung, Unterlagen und Reisekosten

Viertelstunden und weitere Leistungen

Jede angefangene Viertelstunde wird verrechnet. Bei einem Stundensatz von 150,00 Euro entspricht eine Viertelstunde 37,50 Euro netto. Eine zusammenhängende Bearbeitung von 20 Minuten ergibt bei diesem Takt zwei Viertelstunden und damit 75,00 Euro netto, bevor gegebenenfalls anwendbare Zuschläge berücksichtigt werden.

Für sonstige Leistungen, die nicht im Pauschalpreis enthalten sind und für die kein eigener Stundensatz ausgewiesen ist, gilt ein Stundenhonorar von 300,00 Euro netto. Die ausdrücklich angeführten abweichenden Stundensätze bleiben der jeweiligen Leistung zugeordnet.

Aufbereitung nicht digitaler Unterlagen

Werden für Buchhaltung oder Lohnverrechnung keine digitalen Unterlagen beziehungsweise Formate bereitgestellt, wird deren Aufbereitung mit 300,00 Euro netto pro Stunde verrechnet. Diese Aufbereitung ist von der anschließenden fachlichen Bearbeitung zu unterscheiden.

An- und Abreise

Kalkulation von Zeitaufwand und Verrechnungseinheiten
02 · Zeitabrechnung, Unterlagen und Reisekosten

Erforderliche An- und Abreisen werden gesondert verrechnet. Gesetzliches Kilometergeld, Reisekosten und Fahrzeit der eingesetzten Fachpersonen werden nach Aufwand abgerechnet. Für eine geplante Vor-Ort-Leistung sollten daher neben dem Arbeitstermin auch Reiseumfang und notwendige Aufenthaltskosten in die Kostenabschätzung einbezogen werden.

Zuschläge bei besonderen Einsatz­zeiten

LeistungZuschlagEinheit
Montag bis Donnerstag · 17:00–22:00 Uhr100 %Zuschlag
Freitag · 14:00–17:00 Uhr100 %Zuschlag
Freitag · 17:00–22:00 Uhr150 %Zuschlag
Samstag · 09:00–22:00 Uhr150 %Zuschlag
Sonntag / Feiertag · 09:00–22:00 Uhr200 %Zuschlag
Nachtdienste · 22:00–06:00 Uhr200 %Zuschlag

Ein Zuschlag erhöht das zugrunde liegende Stundenhonorar um den genannten Prozentsatz. Bei einem Grundsatz von 150,00 Euro führt ein Zuschlag von 100 Prozent zu 300,00 Euro netto je Stunde. Bei 150 Prozent Zuschlag sind es 375,00 Euro, bei 200 Prozent Zuschlag 450,00 Euro.

Die Tabelle enthält die ausgewiesenen Zeitfenster. Aus nicht genannten Zeiten oder sich berührenden Zeitkategorien wird hier keine zusätzliche Regel zur Kumulation von Zuschlägen abgeleitet. Ein außerhalb der üblichen Bearbeitung gewünschter Einsatz wird mit Termin und anwendbarer Verrechnung abgestimmt.

Fragen zu den ausge­wie­senen Honoraren

Ist die laufende Lohnverrechnung ein vollständiger Jahrespreis?

Der ausgewiesene Satz bezieht sich auf die genannte Abrechnungseinheit. An- und Abmeldungen, Stammdatenanlage und jährliche Meldungen stehen als eigene Positionen in der Tabelle. Für eine Jahresplanung werden die tatsächlich benötigten laufenden und zusätzlichen Leistungen zusammengeführt.

Wird für jeden Buchhaltungsbeleg automatisch 1,50 Euro verrechnet?

Die Position Automatikbuchungen verwendet die Buchungszeile als Einheit. Eine Datei, ein Beleg und eine Buchungszeile sind nicht grundsätzlich dieselbe Menge. Manuelle Bearbeitung hat einen eigenen Stundensatz. Welche Vorgänge automatisiert verarbeitet werden können, wird anhand der Daten und des vereinbarten Ablaufs geklärt.

Was bedeutet bei Versicherungsvermittlung der Betrag von 0,00 Euro?

Bei der ausgewiesenen provisionsvergüteten Vermittlung wird kein zusätzliches Vermittlungshonorar nach dieser Position berechnet. Die Vergütung erfolgt durch das Versicherungsunternehmen und ist in der Versicherungsprämie berücksichtigt. Die Versicherung selbst ist damit nicht kostenlos. Für eine Honorarberatung gilt die gesonderte Stundenposition.

Gilt ein Zeitzuschlag auch für ein vereinbartes Fixhonorar?

Die Tabelle bezeichnet Zuschläge zum Stundensatzhonorar. Ob ein gewünschter Termin innerhalb eines Fixauftrags besondere Bedingungen auslöst, ist anhand der konkreten Vereinbarung zu klären. Aus dem Zeitzuschlag wird hier kein zusätzlicher pauschaler Aufschlag auf sämtliche Leistungen abgeleitet.

Aus der Preisliste Ihren konkreten Betreuungsumfang ableiten

Nennen Sie die gewünschte Leistung und den ungefähren laufenden Umfang Ihres Betriebs. SUDI klärt, welche Preispositionen, Einzelarbeiten und Zugänge dafür benötigt werden. Im nächsten Schritt werden Auftrag und Honorargrundlage so beschrieben, dass Sie Ihr vorgesehenes Budget vor Beginn beurteilen können.

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Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung .